Erbt das Erwachsene Kind das im Haushalt lebt die Möbel trotz Schulden?

7 Antworten

Alles oder nichts, Rosinen picken geht nicht.

Was ihr selbst gehört, darf sie natürlich mitnehmen. Vielleicht schenkst Du ihr beizeiten den Anteil vom Hausstand, den sie bekommen sollte. Dann erstellt ihr gemeinsam eine Aufstellung der Teile, die Deiner Tochter gehören. Die könnte sie dann problemlos mitnehmen.

Trotzdem frag ich mich ob sie zb Möbel, oder was sie dann für eine eigene Wohnung bräuchte vom gemeinsamen Haustand bekommen würde auch wenn sie das Erbe ausschlägt wegen der Schulden

Was ist mit dem gemeinsamen Hausstand gemeint? Wer hat die Möbel tatsächlich gekauft?

Handelt es sich um deine Möbel, und die Tochter schlägt das Erbe aus, darf sie die Möbel auch nicht mitnehmen. Tut sie es doch, kann das als Annahme des Erbes gewertet werden, und die Gläubiger können die Schulden dann trotzdem von ihr einfordern, wenn sie davon erfahren.

Nein, soweit das Deine Sachen sind. Wenn man das Erbe ausschlägt, betrifft das das gesamte Erbe.

Wenn Sie das Erbe ausschlägt, bekommt sie nichts!

Außer es sind zum Teil ihre Sachen, da sie ja auch in der Wohnung lebt. Die eigenen Sachen darf sie behalten.
Wie man es dann trennen will, ist eine andere Geschichte

Einen Anspruch auf Haushaltsgegenstände gibt es m.E. nur für Ehepartner, und auch dann nicht bei Erbausschlagung. Das nennt sich "Voraus", Paragraph 1932 BGB.

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