erbrecht stiefsohn?

3 Antworten

Es ist so wie @Eifelia schreibt. Sollte der Vater zuerst sterben muss der Pflichtteil eingefordert werden.

Einziger Kompromiss wäre ein Erbvertrag mit der Stiefmutter. Dann könnte sie dass Erbe nutzen (z. B. wen es ein Haus ist), ab dann ginge es an den Stiefsohn, denn ein Erbvertrag kann nur mit allen Beteiligten geändert werden (im Gegensatz zum Testament).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Im Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass mit dem Tod des Letztlebenden das Erbe an einen Dritten fallen soll.

In der Regel sind das die Kinder - hier Deiner Aussage nach nicht. Dann erbt der Sohn des Ehemannes auch nichts, weder wenn sein Vater noch wenn seine Stiefmutter als erste/r verstirbt. Nach dem Tod seines Vaters hat er aber einen Pflichtteilsanspruch.

Sieh also im Testament nach, wer der /die Dritte/n ist/sind, die als Erben nach dem Letztlebenden bestimmt wurden.

Dann hat der Stiefsohn - nach dem Ableben seines Vaters - zumindest Anspruch auf den Pflichtteil.

Inwieweit dieser nach dem Ableben der Stiefmutter einen weiteren Anspruch hat - entzieht sich meiner Kenntnis.

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