Erbrecht - Vererbung, Reihenfolge, Mietschulden?
Hi, entschuldigt den Fragetitel, aber ich weiß nicht genau, wie ich das nachfolgende Problem kurz beschreiben kann.
Die Eltern E haben drei Kinder A,B und C. Dabei wohnt A im Haus der Eltern und hat einen Mietvertrag. Dabei ist die stille Vereinbarung, dass dieser die Miete nicht zahlen muss und diese als Mietschulden anhäuft. Daher lautet das Testament, dass alle Kinder den selben Anteil erhalten, wobei von As Anteil die Mietschulden abgezogen werden.
Erste Frage: Da Mietschulden nach 3 Jahren verfallen. Wird von As Anteil nur die 3 Jahre Mietschulden abgezogen oder der gesamte Betrag?
Bevor die Eltern E der drei Kinder verstorben sind, ist A verstorben. Dabei hinterlässt A einen Partner P und ein Kind K, das zu dem Zeitpunkt minderjährig ist. Der Mietvertrag geht damit auf P über. Richtig?
Angenommen die Eltern sterben nun. Dann würde das Erbe auf B, C und K übergehen. Wie verhält es sich mit den Mietschulden? Sind diese mit dem Tod von A auf P übergegangen und sind somit für den Anteil von K unbedeutend oder verhält es sich ganz anders?
Schon einmal ein großes Danke für die Hilfe!
3 Antworten

Erste Frage: Da Mietschulden nach 3 Jahren verfallen. Wird von As Anteil nur die 3 Jahre Mietschulden abgezogen oder der gesamte Betrag?
Verjährung ist ja nicht zwingend. Man kann die Einrede der Verjährung geltend machen, muss es aber nicht. Hier geht es um eine Bestimmung in einem Testament, da können die Eltern schon bestimmen, dass die aufgelaufenen Mietschulden berücksichtigt werden, weil es ja eine Bestimmung ist, die die anderen Erben nicht benachteiligen soll.
Der Mietvertrag geht damit auf P über. Richtig?
Meiner Ansicht nach geht der Mietvertrag auf K über, der von P vertreten wird. Partner P hätte nur das Recht weiter zu wohnen, bis eine andere Wohnung gefunden ist.
Angenommen die Eltern sterben nun. Dann würde das Erbe auf B, C und K übergehen. Wie verhält es sich mit den Mietschulden? Sind diese mit dem Tod von A auf P übergegangen und sind somit für den Anteil von K unbedeutend oder verhält es sich ganz anders?
P ist nicht Erbe, sondern K. K ist in die Position des Vaters eingetreten.

Verjährung setzt eine Fälligkeit voraus, die hier ja gerade nicht gegeben ist! 😜😁😎

Nach dem Tod von A tritt dessen Kind in die Erbfolge ein - spricht erbt auch die testamentarisch vereinbarten Schulden - bei korrekter Testamentsabfassung auch ohne Möglichkeit der Berufung auf Verjährung.