Erbpachtgeber meint ,er hat Vorkaufsrecht.
Hallo, eine Frage zum Erbbaurecht.Es gibt eine Erbengemeinschaft die Ihre Anteile an einem Haus auf Erbpachtgrundstück ,an einen Erben übertragen will bzw.der Erbe zahlt die anderen Erben aus.Jetzt meint der Erbpachtgeber,er hätte ein Vorkaufsrecht ,da das einem Verkauf gleich käme.Kann mir jemand weiter helfen. gruß Tommi
1 Antwort
Ein Vorkaufsfall liegt bei einer Erbauseinandersetzung über ein Erbbaurecht nicht vor (vergl. Überblick Abs. 5 Vorkaufsrecht, vor § 1094 BGB, Palandt 71. Aufl., 2012) ).
Der Grundstückseigentümer/Erbbaurechtsausgeber blufft oder er irrt sich, wenn er das Gegenteil behauptet.