Erbfolge Geschwister?

4 Antworten

Verstirbt eine Person, so geht die hälfte der Erbmasse an den Ehepartner die andere Hälfte an die Kinder der Person.

Bei deiner Konstellation fragt sich, wem das Haus gehört, nur der Mutter oder auch dem Vater? Sofern es beiden gehört, bekommt die gemeinsame Tochter nach Tod des Vaters die Hälfte vom Hausteil des Vaters und die andere Hälfte die Mutter. Ergo hat dann die Mutter 3/4el des Hauses und die Tochter 1/4el. Nach Tod der Mutter geht in Ermangelung eines weiteren Ehegatten der Anteil der Mutter zu gleichen Teilen an die Kinder. also 3/8el an jedes Kind. Somit hat das gemeinsame Kind dann 5/8el und das Kind aus erster Ehe 3/8el am Haus insgesamt.

Man kann aber auch ein Testament aufsetzen und somit das erste Kind auf Pflichtteil setzen. Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils, ergo 3/16el. Wobei Pflichtteil keine Anteile an Hab und Gut ist, sondern reines Gelderbe. Heist, die 2. Tochter müsste die erste mit 1/16el des Hauswertes Auszahlen. Daher empfehle ich, das die 2. Tochter schonmal vorsorgt und Rücklagen bildet um die erste Tochter dann auszuzahlen.

Dann würden, soweit die Mutter keine anderweitigen Verfügungen - sprich z.B. eine der beiden Töchter lediglich auf den Pflichtteil setzt, beide Töchter von deren Hinterlassenschaft jeweils 50% erben,

Da Du explizit danach fragst, welchen Anteil am Haus die ältere Tochter erbt. Das kann mit den Angaben nicht beantwortet werden.

Wem gehört denn die andere Hälfte des EFH - dem Stiefvater? Und wenn ja, wer erbt denn diese andere Hälfte bei dessen Vorversterben?

welchen Anteil hat denn der Stiefvater an dem EFH?
wenn erst der Stiefvater stirbt, erbt die erste Tochter der Mutter nichts, außer der Stiefvater hat sie im Testament bedacht oder Adoptiert.
Sollte der Stiefvater kein Testament gemacht haben und noch Kinder aus erster Ehe oder anderen Beziehungen haben, dann bekommen die natürlich auch ihren Erbanteil.


gehen wir davon aus das keiner der Verstorbenen ein Testament hinterlassen hat, dann erbt die erste Tochter zusammen mit ihrer Halbschwester zu 50/50 wenn die Mutter verstirbt.