Erbfall Einfamilienhaus?
Hallo,
folgender Fall:
Mein Schwager hat ein Einfamilienhaus gekauft vor einigen Jahren mit seiner Lebenspartnerin zusammen 50/50 Anteile.
Seine Haushälfte ist bereits bezahlt; seine Partnerin ist mittlerweile leider verstorben. Die Haushälfte der Partnerin wurde unter den Erben verteilt und er hat jetzt einen Anteil der anderen Hälfte geerbt in gleichen Teilen, wie die anderen Erben.
Jetzt hat mein Schwager ca. 60% der Immobilie in seinem Besitz, die anderen 40% gehören den anderen Erben. Er möchte dort wohnen bleiben und darf dies auch, da er ein lebenslanges Nießbrauchs-Recht eingeräumt bekommen hat, welches im Grundbuch verankert ist.
Wie sieht es jetzt mit Kosten für das Haus aus, wenn man z.B. das Dach neu eindecken lassen möchte? Muss man sich diesbezüglich ständig mit den anderen Erben absprechen oder müssen die anderen Erben vom Betrag prozentual etwas bezahlen, da sie Miteigentümer sind?
Oder wird man hier überstimmt, egal wie hoch der %-Anteil vom Haus ist, da man in Anzahl nur 1 Person ist gegen X andere Erben?
Danke im Voraus! :-)
1 Antwort
In der Regel werden diese Dinge im Zusammenhang mit der Eintragung eines Nießbrauchsrechts geregelt. Zunächst mal sollte der Schwager sich daher den Wortlaut des Schriftstücks genau ansehen, mit dem Ihm der Nießbrauch zugewendet wurde.