Erbeverteilung. Bruder in Privatinsolvenz. Darf ich ihm seinen Anteil ausbezahlen?

2 Antworten

Wenn er in Insolvenz ist, muss er alles über 1073€ abführen an den Insolvenzverwalter. Hat er Einkommen, welches unter 1073€ liegt, könntest Du die Differenz zahlen ohne das er das Geld abführen muss. Also z. B. er hat nur Einkommen von 800€, dann kannst Du Ihm jeden Monat 272€ zahlen bis der Betrag erreicht ist, quasi abstottern.

Für seine Guthaben und Zahlungsverpflichtungen ist der Bruder selbst verantwortlich, es sei denn er ist noch minderjährig oder nicht geschäftsfähig oder hat aus anderen Gründen einen Vormund bzw. gesetzlichen Vertreter.