Erbengemeinschaft, Veruntreuung?
Meine Großmutter ist letztes Jahr verstorben. Erst jetzt habe ich erfahren, dass ich zusammen mit meinen Tanten und Onkeln eine Erbgemeinschaft bilde, die bereits seit dem Ableben des Großvaters einige Jahre vorher besteht. Die Hälfte ging an die Großmutter, die Hälfte an die Erbengemeinschaft lt. gesetzlicher Erbfolge. Nun verhält es sich so, dass ich eben davon nichts wusste und meine Großmutter das ganze Geld "verjubelt" und verschenkt hat an ihre Lieblingskinder. Den anderen hat sie erzählt, dass sie kein Geld hat und, wenn ihre Kinder auf ihren Erbteil bestehen würden, Geld aufnehmen müsse bei der Bank.Zwei Tage später hat sie Beträge im 5-stelligen Bereich bar abgehoben. Dieses Geld hätte ihr aber ja nicht zugestanden, da es der Erbmasse angehörte. Eigentlich darf ja ein Mitglied der Erbengemeinschaft ohne die Einwilligung der anderen nicht einfach so über das Vermögen verfügen. Klar, sie musste ihren Lebensunterhalt bestreiten, aber sie hatte Rente und Witwenrente, war also gut versorgt. Und das Geld wurde ja (ohne Beweise, wir wissen es nur aus Erzählungen) verschenkt. Nun ein Gedanke und ich wäre über eure (fundierte) Meinung sehr dankbar: Hätte die Bank das Geld heraus geben dürfen, nachdem es Teil der Erbmasse war? Hätten nicht alle Hinterbliebenen erst ihr Einverständnis abgeben müssen? So ist es jetzt ja auch. Keiner kann einfach auf das Geld zugreifen, erst, wenn alle einverstanden sind. Kann man die Bank belangen? Ich weiß, die sitzt sicherlich am längeren Hebel, aber wenn die Bank da über ihre Befugnisse hinaus gehandelt hat, obwohl das Vermögen hätte gesperrt werden müssen, dann müsste sie doch auch haften, oder?
5 Antworten
Hatten die Großeltern getrennte oder gemeinsame Konten?
Im letztgenannten Fall sind das doch mit Sicherheit "Oder-Konten" gewesen mit der Folge, daß jeder Kontoinhaber alleine über das Guthaben verfügen konnte. Das hat die Oma gemacht und die Bank erst überhaupt nicht über die Erbfolge informiert.
Sieht dann eher schlecht aus im Hinblick auf Ansprüche gegen die Bank.
Das wird der Bestatter gemacht haben. Beim Tod des Opas wird die Oma den damaligen Bestatter vermutlich damit beschieden haben, daß sie selber die Bankangelegenheiten regelt.
Es sollten sich auch alle Miterben an die eigene Nase fassen, denn sie haben es versäumt nach dem Tod des Großvaters klare Verhältnisse zu schaffen.
Hätte niur einer der Eben jemals einen Rechtsbeistand zu Rate gezogen, dann wäre dem Treiben der Großmutter schon frühzeitig ein Ende bereitet worden. Jetzt der Bank eine Pflichtverletzung nachweisen zu wollen wird kaum funktionieren.
Ach ja. Also Ihrer Meinung nach sind alle Menschen verpflichtet, sich genau mit dem Erbrecht und der gesetzlichen Erbfolge vertraut zu machen, ansonsten sind sie selbst Schuld? Nee, da hatte ich wirklich andere Probleme, immerhin ist mein Opa verstorben und ich ging davon aus, dass der Erbfall erst beim Versterben der Großmutter eintritt. Na, dann fass ich mich mal an meiner Nase. So. Passiert. Oh nein, da hat sich jetzt ja gar nichts geändert an der Sachlage. Nein, einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen um gegen meine Großmutter vorzugehen hätte ja vorausgesetzt, dass ich Bescheid gewusst hätte über die Erbengemeinschaft. Auch das Nachlassgericht hat mir da keine Informationen zukommen lassen. Keine hilfreiche Antwort! Aber danke für den Versuch!
Wer einen Führerschein macht, muss vorher einiges in der Fahrschule lernen, wer erbt sollte sich spätestens dann schlau machen, welche Rechte und Pflichten auf ihn zukommen. Unterläßt er dies, dann darf er doch hinterher nicht die Schuld bei anderen suchen, weil es nicht so abläuft wie er es sich erträumt hat. Auch das Nachlaßgericht ist von sich aus keine Auskunftei - dort gibt es Sprechzeiten und dann kann man alle Details abklären. Wenn notwendig wird man von dort direkt an die Rechtspfleger des Amtsgerichtes weitergeleitet. Deren Auskunft kostet erst einmal ebenfalls nichts.
Im Deutschen gibt es auch ein geflügeltes Wort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Dass Ihr nach dem Tod des Großvaters bereits eine Erbengemeinschaft geworden seid, das wurde Euch doch schon bei dessen Versterben vom Nachlaßgericht angezeigt
Wenn Du bereits beim Ableben des Großvaters Erbe geworden bist, must Du ja benachrichtigt worden sein. Das bist Du aber offensichtlich nicht. Sonst hättest Du das ja damals bereits erfahren und alles regeln können. Hängt halt im Wesentlichen davon ab, ob damals bereits gesetzliche Erbfolge eingetreten ist, oder ob ein Testament vorhanden war.
Was vielfach hineinspielt ist eine Generalvollmacht über den Tot hinaus. Wenn die Großmutter sowas hatte, dann geht einiges. Sonst eher nicht, da die Banken in der Regel erfahren wenn jemand verstorben ist und die Konten dann gesperrt sind.
Was hat denn die Bank damit zu tun?
Die Oma hatte doch sicher keinen Aufkleber "Ich gehöre zu einer Erbengemeinschaft" am Revers.
nein, aber wie auch in dem Sterbefall meiner Oma hätte ja auch im anderen Fall die Bank informiert sein können. Und das Recht sieht ja vor, dass Zugriff auf die Konten eben nur mit dem Einverständnis aller erben zu erfolgen hat, wie ich ja schon oben beschrieben habe. Die Bank hat ja keinen Aufkleber am Revers, auf dem steht, ich werde nur im Fall der Oma informiert und nicht beim Opa... Also denke ich, ist meine Frage doch sicherlich legitim und kann entsprechend sachlich beantwortet werden?
Auf was für einem Konto lag das Erbe denn? Woher sollte die Bank wissen, dass es sich um ein Erbe handelte von dem sie sich da bediente?
Das dachte ich mir schon fast, dass es da keine rosigen Aussichten gibt. Das werden dann ja sicherlich solche Konten gewesen sein. Im Sterbefall der Oma war die Bank sofort informiert gewesen, keine Ahnung, wer das getan hat. Danke für den Hinweis! Da muss ich mich wohl noch etwas gründlicher informieren.