Erbengemeinschaft Haus mit 2 Wohneinheiten - welchen Erben steht was zu?
Hallo,
mein Mann ist zusammen mit seinem Bruder der Nacherbe eines Wohnhauses. Vorerben sind sein Vater und sein Onkel. Mein Mann und ich würden gerne in das Haus (EG) zur Miete einziehen. Das Haus besteht aus zwei Wohneinheiten. Nun zur Frage: Könnte der Onkel verlangen, dass wir aus der Wohnung im EG ausziehen, damit er selbst dort einziehen kann? Nach meinem Verständnis hätte sein Bruder (der Vater meines Mannes) ja genauso ein Recht auf die Wohnung. Wir wollen nämlich nur dort einziehen, wenn sichergestellt ist, dass wir die nächsten Jahre dort wohnen können.
2 Antworten

Der Sachverhalt ist unklar.
Das Haus gehört Deinem Schwiegervater und seinem Bruder.
DEin Ehemann und sein Bruder wären gesetzlich nur die Erben Deines Schwiegervaters.
Hat der Bruder des Schwiegervaters keine Erben?
Das aber nur am Rande.
Dein Schwiegervater und sein Bruder sind Eigentümer des Hauses. Mit denen müsst ihr den Mietvertrag machen. Wenn Sie Euch einen Mietvertrag geben, könnt Ihr einziehen. Ihr könnt ja eine Mindesmietdauer vereinbaren.
Nur die beiden Eigentümer können gemeinsam bestimmen, wer einziehen darf.

Vielen Dank für deine Ausführungen.
Der Bruder meines Schwiegervaters hat keine Erben und er gedenkt eine der beiden Wohnungen zu einem späteren Zeitpunkt selbst zu nutzen.
Der Gedanke, dass beide zustimmen müssen, ob ein Mietvertrag zustande kommt oder nicht bringt mich zu einem weiteren Gedanken: Kann der Mietvertrag dann nur von einem der beiden aufgelöst werden oder müssen beide der Auflösung zustimmen? Denn mein Schwiegervater würde (falls wir eine Wohneinheit nutzen würden) der Auflösung unseres hypothetischen Mietvertrags nicht zustimmen. Hätte der Onkel meines Mannes dann auch keine Befugnis uns aus der einen Wohnung zu werfen?

Erben sie zu gleichen Teilen, sind die Wohnungen gleich viel wert? Dann müssen sie sich untereinander einigen. Ist eine Wohnung mehr wert als die andere, erbt einer mehr wie der andere, auch dann verhandeln und ggf Ausgleichszahlungen anbieten.
Gibt es Dokumente Teilungserklährungen, welche Wohnung wem gehörte und wer was erbt, dann müsst ihr euch daran halten.

Sie erben beide die Hälfte. Die EG-Wohnung ist imVergleich zur 1.OG Wohnung etwas mehr wert (ca. 5 qm hat die EG mehr). Es gibt keine Teilungserklärung.