Erbe-wer zahlt wen aus?

Was ist denn überhaupt gewollt? Über eine Erbschaft zu entscheiden oder aber, über eine jetzt schon erfolgende Aufteilung des Vermögens durch Schenkung?

Die Schenkung zu verteilen

3 Antworten

Schmunzel ... warum wollt ihr bereits das Bärenfell verteilen, bevör der Bär erlegt (tot) ist.

Noch kennt Ihr vermutlich nicht den Inhalt des Testamentes.

Also wartet bitte ab, was im Falle X .... nach evtl. Langzeitpflege der Eltern überhaupt noch übrig bleibt.

Vielleicht richten die Eltern ob solch raffgieriger Kinder sogar eine Stiftung ein..... oder verprassen Ihr Vermögen.

Nicht, dass Vattern eine Ann Nicole Smith kennenlernt und zweiten Frühling feiert...

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@Privatier59

Auch eine Variante .... oder Muttern sich einen "Tom Kaulitz" anlacht.

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Unsere Eltern haben uns darum gebeten es zu entscheiden. Hat mit der ungerechtfertigt hohen Erbschaftssteuer zu tun.

Bitte nur Antworten wenn man Ahnung hat.

Wenn man keine Ahnung von sowas hat oder gefrustet ist weil man selber nicht so viel erbt muss man hier nicht antworten.

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Unsere Eltern haben uns darum gebeten es zu entscheiden. Hat mit der ungerechtfertigt hohen Erbschaftssteuer zu tun.

Bitte nur Antworten wenn man Ahnung hat.

Wenn man keine Ahnung von sowas hat oder gefrustet ist weil man selber nicht so viel erbt muss man hier nicht antworten

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@LackLack

Die Erbschaftsteuer entsteht mit der Erbschaft.

Fragt ihr etwa überhaupt nicht zu einer Erbschaft, sondern zu einer Schenkung? Nur die ist vor dem Ableben einer Person möglich.

Die Steuern für Erbschaft und Schenkung sind im Übrigen exakt gleich hoch.

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@LackLack

Der Unterschied ist - den Freibetrag pro KInd in Höhe von 400.000 Euro von jedem Elternteil, kann man alle 10 Jahre schenkungssteuerfrei beanspruchen.

Und was in 35 Jahren + mit irgendeinem Grundstück geschieht ist dem FA zum Zeitpunkt des Erbeintrittes egal.

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@wilees

Genau darum machen wir das, wegen den Freibeträgen.

Das heisst, das FA berücksichtigt nur den Bodenwert ohne Gebäude bei der Berechnung einer eventuell anfallenden Erbschafts-/Schenkungssteuer?

Fragen uns wie gesagt, ob das Gebäude bei Auszahlungen mit eingerechnet wird oder ob man das nicht einberechnet weils erst in ferner Zukunft zum Vermögenswert dazu zählt und der zukünftige Wert ja völlig offen ist.

Danke für die ernstgemeinten Antworten

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Von Experte wfwbinder bestätigt

Hat man das mit den 35 Jahren so zu verstehen, dass dann der Erbfall ansteht?

Sofern der Erblasser nicht abzutreten gedenkt müßte man ja wohl nachhelfen. Dadurch wird man dann aber erbunwürdig und hat sich die Mühe umsonst gemacht.

Wenn mein Vermögen jemand zu meinen Lebzeiten aufteilen würde, würde ich mich bemühen, dass absolut nichts mehr zum Erben übrig bleibt. Vielleicht denken Eure Eltern ebenso.

Und nur ein Hellseher kann die Wertentwicklung über 35 Jahre vorhersehen!

Die Erblasser können bestimmen, wer was bekommt.

Wenn die Erben bestimmen, ist das Verhandlungssache. Da kann man alles mögliche hineinrechnen.

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