Erbe / Testament

2 Antworten

Erstmal: Herzliches Beileid! Es besteht die Möglichkeit, das die "Enterbung" unwirksam ist. Ein Angriffspunkt könnte die Testierfähigkeit des Schwiegervaters sein. Die Testierfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit. Umgangssprachlich ausgedrückt: Der Schwiegervater musste noch klar denken können. Außerdem muss ein Testament persönlich und eigenhändig geschrieben werden.

Sollte sich am Ende herausstellen, dass die Enterbung wirksam ist, bleibt nur der Pflichtteil für den Sohn des Erblassers. Dieser besteht in der Hälfte der gesetzlichen Erbteils.

Da der Sachverhalt kompliziert ist und es auch um viel Geld geht, würde ich an deiner Stelle einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen.

auch von meiner Seite Herzliches Beileid. Ich möchte noch gerne ergänzen, dass es auch diesem Fall um Internationale Privatrecht (IPR) geht. Da du von einem Anwesen in Polen sprichst wäre zu prüfen inwieweit das Testament bzw ein in deutscher Erbschein Wirksamkeit in Polen entfaltet, soll heissen: evt besteht der pol Staat als Nachweis der Verfügungsberechtigung für das Anwesen auf einen pol Erbschein, sofern dies das pol Recht vorsieht. Ich empfehle dringend einen Notar aufzusuchen der sich mit IPR insbesondere dem pol IPR auskennt aufzusuchen. Evt gibt auch die pol Botschaft oder ein Generalkonsulat von Polen Auskunft. Es kann sein, dass eine Nachlassspaltung vorliegt: das pol Vermögen wird nach pol Recht vererbt, das deutsche Vermögen nach deutschen, tricky tricky, und bei einem Wert von EUR 300.000 sollte eine Beratung als Investition gesehen werden