Erbe/ Schenkung an Enkelkind?

2 Antworten

Nein.

Aber es ist ein Erbvorab möglich, oder eine Verringerung des Pflichtteils/Pflichtteilergänzungsanspruchs:

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegende-angehoerige-erben-mehr-wenn/

Das Normale ist bei einem Testament zu Deinen Gunsten, das die drei Kinder einen Pflichtteil in Höhe von je 1/6 haben (halbes gesetzliches Erbe von 1/3.

Wenn wir davon ausgehen, dass Dein Elternteil, der Dich mit der Oma verbindet, verzichtet, wären 2/6 = 1/3 des Hauswertes an die anderen auszuzahlen. Das könnte durch ein Vorab wegen der Pflege zusätzlich verringert werden.

Bei einer Schenkung käme der Umstand des abschmelzend des Pflichtteilergänzugsanspruchs dazu.

Daher Vorschlag:

Deine Oma schenkt Dir das Haus mit Hinweis auf die Pflege und am Besten lebt sie noch 10 Jahre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vererben setzt voraus, dass die Oma ein Testament verfasst, in dem dies geregelt wird. Verschenken ist ebenfalls eine Option, aber dann haben ihre 3 Kinder einen Pflichtteilergänzungsanspruch Dir gegenüber, es sei denn, sie lebt nach der Schenkung noch 10 Jahre. Der Pflichtteilergänzungsanspruch schmiltz natürlich in den nächsten 10 Jahren jährlich ab. Bei einem Testament haben ihre 3 Kinder mindestens einen Pflichtteilsanspruch.