Erbe auschlagen für 4 Jährige?
Hallo... Mein Lebensgefährte ist Ende März verstorben. Er war nie verheiratet hat noch eine ältere Tochter die 21 Jahre ist und nicht im Haushalt lebte.
Er hatte Unterhaltschulden an diese. Sie forderte diese dann mit nie abgeänderten Titel von 1999 mit Gerichtsvollzieher ein. Sie einigten sich auf eine Ratenzahlung. Wir waren beim Notar ( Mutter, Tochter u ich für unsere Tochter) alle schlagen wir fas Erbe aus. Ich muss beim Familiengericht eine Genehmigung holen. Wir hatten das gemeinsame Sorgerecht.
Nachweise sollte ich bringen wie ich zur Annahme käme das er verschuldet sei. Habe ich direkt Kopien von allen Unterlagen gesendet. Es sind Schulden von ca 13.000€-15.000€.
Wie gut stehen meine Chancen das ich eine Genehmigung bekomme?
Auf dem Konto ist noch Guthaben . ich habe eine Vollmacht u die Bank gab mir das OK damit die Bestattungskosten zb Krematorium Graböffnung usw zu zahlen. Andere meinten ich dürfe gar nichts machen. Dazu gibt es noch ein Auto ohne TÜV mit Reparaturen. Die Versicherung weiss noch nicht Bescheid. Darf ich irgendwas davon erledigen? Vielen dank
2 Antworten
Die Ausschlagung wird vom Familiengericht genehmigt. Das ist keine Frage.
Alle anderen Dinge solltest Du nicht angehen, sondern Bestellung eines Nachlaßpflegers bei Amtsgericht anregen. Der entscheidet über das weitere Vorgehen.
Das kann ich aber erst wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, den Nachlasspfleger anregen? Oder könnte das auch die Mutter machen?
Der Nachlasspfleger wird von Amts wegen ernannt. Als Beteiligter hat man nur Anregungsmöglichkeit und das kann dann jeder machen. Aber es stimmt: Vor Ausschlagung wäre kein Grund für die Ernennung eines Nachlasspflegers.
Am Wochenende kam ein Schreiben wegen der fälligen KFZ Steuer. Was mache ich damit? Auch an das Familiengericht schicken nachträglich, damit es in die Schuldensumme miteingeht? Noch habe ich keine Antwort bekommen.