erbe?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du die einzige Erbin bist, steht dir alles zu. Nach dem Tod gibt es kein Schonvermögen mehr. Solltest du selber Leistungsbezieher sein, musst du das Erbe jedoch angeben. Ich rate dir, nicht alles auszugeben. Meistens flattern noch einige Zeit später Rechnungen nach dem Tod ins Haus.

Danke für die Antwort , hilfreich

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dank für den Rat

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Mit dem Todesfall gibt es kein Schonvermögen mehr.

An sich ja auch logisch weil das Geld dann dem Erben gehört.

danke für die Antwort , sehr hilfreich

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Beerdigungskosten belaufen sich schnell mal auf an die 10.tsd €, ob dir davon noch etwas übrig bleiben wird, kann ich nicht sagen, aber de facto bist du Alleinerbin, sollte kein Testament vorhanden sein.

schon alles bezahlt

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Das wird wohl für die Beerdigung drauf gehen, denn wenn es mehr währe hätte das Sozialamt nicht gezahlt.

Beerdigung ist schon bezahlt

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