Entsendung nach Indien / Verpflegungsgeld und doppelte Haushaltsführung
Ich soll demnächst für ein Jahr nach Indien, dort wird mir die Unterkunft und die Fahrt zu den Betriebsstätten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Meine Frage: Sind die Verpflegungsgelder in dem Fall € 30/Tag die vom AG zur Verfügung gestellt werden, steuerfrei oder gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Steuerfreiheit. Sind die Flugkosten für die Familie steuerlich absetzbar, falls ich die Familienheimfahrten nicht in Anspruch nehmen kann. Dafür gibt es vom AG eine Pauschale, die weit unter dem der tatsächlichen Flugkosten liegen. Was kann ich bei der doppelten Haushaltsführung absetzen. Ich danke euch für hilfreiche Tipps.
2 Antworten

Die 30 Euro sind steuerfrei.
Die Differenz zwischen den tatsächlichen udn den erstatteten Flugkosten kannst Du schon abziehen.
Aber es kann auch zu einer anderen Beurteilung kommen, wenn man alle Details kennt.
Bleibst Du bei DEinem hiesigen AG beschäftigt, oder bei einem inddischen?
Ist es eine Betriebsstätte Deines dt. AG, oder ist es ein Kundenbetrieb?

Wenn es sich um eine Entsendung handelt, wie in der Überschrift beschrieben, dann musst Du zwingend ein Business-Visum oder ein Arbeits-Visum für Indien beantragen. Bei der Entsendung geht man in der Regel davon aus, dass auch der Wohnsitz im Entsendungsland angenommen wird und man dort steuerpflichtig wird. Umzugskosten und Mehraufwendungen sind dann noch begrenzt in Deutschland steuermindernd. Der Umzug für die Rückkehr ist in der Regel nicht mehr steuerlich ansetzbar. Deteils kennt in der Regel die Personaldienststelle Deines Arbeitgebers. Familienheimfahrten oder Reisen von Familienangehörigen werden in der Regel erst bei Aufenthalten über 1 Jahr von den Arbeitgebern übernommen - meist Economy, billigste Tickets. Tatsächliche Flugkosten wirst Du in Deiner indischen Steuererklärung kaum unterbringen können - näheres kann Dir aber dazu das indische Unternehmen sagen, bei dem Du arbeiten wirst.