Entschädigung für fehlende Serviceleistung trotz angegebener scheckheftpflege?

2 Antworten

Zitat:

"Zum einen stellt die fehlende Scheckheftpflege keinen Mangel im Sinne des § 434 BGB dar. Denn eine über den Normalzustand hinausgehende Qualität des Fahrzeuges wird mit dem Hinweis „scheckheftgepflegt“ nicht stillschweigend zugesichert. Die Abwesenheit von technischen Mängeln wird mit „scheckheftgepflegt“ nicht versprochen. Das Unterlassen einer Scheckheftpflege bedeutet für sich allein noch keinen Fehler im Sinne des § 434 BGB, die Sachmängelhaftung bleibt grundsätzlich unberührt (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl. Rn. 2913 ff.)."