Entschädigung für fehlende Serviceleistung trotz angegebener scheckheftpflege?
Hallo zusammen,
ich habe vor 2 Jahren ein Fahrzeug mit 61.000 km bei einem Händler gekauft, was in der Anzeige als scheckheftgepflegt angeboten wurde. Dies hat mir der Autohändler auch mehrmals telefonisch und vor Ort bestätigt. Vor einem Monat stellte sich bei einem Termin in der Werkstatt heraus, dass die Zündkerzen noch nie gewechselt wurden, obwohl der Wechsel eigentlich laut Serviceplan bei 60.000 km hätte erfolgen müssen. In das digitale Serviceheft hatte ich keinen Einblick und habe den Angaben des Händlers dort vertraut.
Nun zu meiner Frage: Habe ich irgendeine (reelle) Chance, eine Entschädigung dafür vom Händler zu bekommen? Er sieht es anders als ich und behauptet, dass der Sachverhalt keinen Mangel darstellen würde. Leider habe ich die Anzeige nicht gespeichert und im Kaufvertrag steht nichts davon, dass das Auto scheckheftgepflegt ist.
Ich weiß, dass es ziemlich dünn von meiner Seite aus klingt, wollte mich aber versichern dass nichts zu holen ist, da mich das Thema ziemlich ärgert.
Viele Grüße und vielen Dank
2 Antworten
Zitat:
"Zum einen stellt die fehlende Scheckheftpflege keinen Mangel im Sinne des § 434 BGB dar. Denn eine über den Normalzustand hinausgehende Qualität des Fahrzeuges wird mit dem Hinweis „scheckheftgepflegt“ nicht stillschweigend zugesichert. Die Abwesenheit von technischen Mängeln wird mit „scheckheftgepflegt“ nicht versprochen. Das Unterlassen einer Scheckheftpflege bedeutet für sich allein noch keinen Fehler im Sinne des § 434 BGB, die Sachmängelhaftung bleibt grundsätzlich unberührt (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl. Rn. 2913 ff.)."
Einen Schadenersatz, den man haben möchte, muss man beziffern. Da die Zündkerzen offenbar funktionieren, dürfte das nicht möglich sein.
Hier
https://www.autobild.de/artikel/ratgeber-fahrzeuggarantie-891355.html
gibt es eine Zusammenstellung, Welche Toleranzen diverse Hersteller im Zusammenhang mit der Garantie geben.