Entfernungspauschale Verkehrsmittel?
Hallo ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale. Meine Mann und ich arbeiten bei dem gleichen Arbeitgeber. Die Entfernung zur Arbeitsstätte beträgt 28 km. Mein Mann ist 195 mal zur Arbeit gefahren, ich 172 mal. Wir haben ein Auto. Mein Mann ist meistens mit dem Auto gefahren, manchmal mit öffentlichen Verkehrsmittel. Bei mir ist es so, dass ich meistens mitgefahren bin und manchmal mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Leider wissen wir nicht mehr die genaue Anzahl der Tage wann er mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren ist. Bei mir verhält es sich genauso. Fahrkarten haben wir nicht aufgehoben. Wir würden es deshalb so angeben, dass er 192 mal mit dem Auto gefahren ist und ich 172 mal Mitfahrer in einer Ehegattenfahrgemeinschaft war. Es müsste doch eigentlich egal sein wie wir das für unsere Verhältnisse angeben, da wir nicht über 4500 Euro Entfernungspauschale kommen. Was ich gerne wissen möchte können wir das so angeben, oder verwirklichen wir dadurch irgendeine Steuerstraftat?
2 Antworten
Jeder Ehegatten kann auf seiner Anlage N die tatsächlichen Arbeitstage und die Entfernungskilometer angeben. Die Entfernungspauschale wird unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels gewährt.
Für den Mann also: 195 Tage x 28 km x 0,30 € = 1.638 €
Für die Frau: 172 x 28 x 0,30 € = 1.445 €
Wie ihr zur Arbeit gekommen seid ist in eurem Fall egal.
Die Anlage N sieht bei der Entfernungspauschale dazu ja 3 Spalten vor - die Zahl der Arbeitstage, die Entfernungskilometer und die mit dem eigenen PKW zurückgelegten Kilometer. Die Angabe in der dritten Spalte dient dazu zu prüfen, ob die Entfernungspauschale auf 4.500 € zu beschränken ist oder nicht.
Da ihr beide ja sowieso ganz deutlich unter den 4.500 € liegt reicht es auch aus, wenn ihr nur die ersten beiden Spalten ausfüllt und die Spalte für den PKW frei lasst.
Ich trage es jetzt so ein, dass mein Mann mit dem Auto gefahren ist und ich komplett als Mitfahrer mitgefahren bin
Die Entfernungspauschale heißt Entfernungspauschale, weil sie nach der Entfernung berechnet wird.
Die Anzahl der Tage lässt sich relativ leicht errechnen. Bei einer 5 Tage Woche hat das Jahr potenziell ca. 260 Arbeitstage. abzüglich ein paar Feiertagen und dem üblichen Urlaub bleiben 220-230 Arbeitstage übrig. Dann noch kurz überlegen Ob es Krankheitszeiten gab, die noch abzuziehen sind.
Also 220 Tage *0,30 Euro * Entfernungskilometer =das, was jeder abziehen kann.
Das nennt man den Vorteil von Fahrgemeinschaften, der auch gewollt ist, um die Umweltfreundlichen Fahrgemeinschaften zu stützen und zu fördern.
Richtig.
Die genormte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte[1] ändert sich ja nicht in Abhängigkeit vom Verkehrsmittel. Man kann auch zur Arbeit sackhüpfen und kommt auf dasselbe Ergebnis.
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[1] "die kürzeste Straßenverbindung"
Sackhüpfen wäre ein bisschen weit. Mir ging es nur darum ob das Finanzamt Ärger machen kann, da ich ja keine genauen Angaben bezüglich des genutzten Verkehrsmittels mache.
Vielen Dank für die Antwort. Ich mache mir nur Gedanken, da wir ja nicht wahrheitsgemäße Angaben machen, wie wir zur Arbeit gekommen sind. Wir möchen da keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommen.