Entfernungspauschale: nur die kürzeste Strecke wird akzeptiert?

4 Antworten

Nichts. Es zählt tatsächlich die kürzere Strecke. Wenn du Pech hast und du auf der längeren Strecke einen Unfall hast, kann es sogar sein, das das nicht als Wegeunfall gewertet wird, weil du auf kürzestem Weg und nicht auf schnellstem Weg von der Arbeit nach Hause fahren musst.

Nein. Die Berechnung der Entfernungspauschale ist gesetzlich geregelt als der Faktor von Anzahl der Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, der Anzahl der Tage und 0,3 bzw 0,35.

Das hat mit einem Wegeunfall nichts zu tun.

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@onnEVier245

Ist mir klar, das das miteinander nichts zu tun hat. Dennoch, auch für Wegeunfälle gilt die kürzeste Strecke.

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Da Du bislang die Ablehnung hinnimmst, nicht klagst, kann die Zeitersparnis ja nicht soooo gewaltig sein!?

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