Entfernen der beim Einzug schon vorhandenen Deckenplatten?
Hallo,
Ich bin vor 17 Jahren in eine unrenovierte mit Deckenplatten versehene Wohnung eingezogen. Nun verlangt der Vermieter, dass ich diese bei Auszug entfernen soll. Im Übergabeprotokoll gibt es eine Passage, in der steht: "Folgende vom Vormieter übernommene Einrichtungen und Gegenstände gehören nicht zur Mietsache und sind daher auf Verlangen des Wohnungsunternehmens bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen. In diesem Fall ist der vorherige Zustand wiederherzustellen. " Darunter sind Zeilen, wo etwaige Dinge aufgelistet werden können. Dort wurde jedoch nichts eingetragen. Weder die Deckenplatten, noch der Überbau über der Küchentür.
Nun meine Frage: So wie ich diese Passage verstehe, muss ich die Platten nicht entfernen wenn sie dort nicht mit aufgelistet sind. Oder verstehe ich das falsch?
2 Antworten
Du verstehst das soweit alles richtig. Du hast keine Rückbaupflicht, es sei denn, dass sich diese nicht doch noch im Mietvertrag findet!
Ehe Du hier Diskussionen mit dem Vermieter startest, empfehle ich Dir unverzüglich den Vermieter aufzusuchen und Dir sein Übergabeprotokoll zeigen zu lassen, um die dortigen (ebenfalls fehlenden?) Einträge zu überprüfen. Mache sofort mit dem Handy eine Ablichtung des Protokolls.
Würde ich auch so sehen. Kopie des Übergabeprotokolls an den Vermieter mit Anschreiben wo auf das Übergabeprotokoll verweisen wird und die Entfernung abgelehnt wird.