Energiepauschale für Ferienjob?
Hallo,
meine Kinder haben im April für 2 Wochen als Ferienarbeiter gearbeitet und auch eine Lohnsteuer zahlen müssen. Haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro und wenn ja wie wird diese ausgezahlt? Durch den ehemaligen Arbeitgeber oder ist es notwendig eine Steuererklärung zu machen?
2 Antworten

Haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro
Nein - einmalige Steuerzahlungen aus einem kurzfristigen Ferienjob führen nicht zum Anspruch auf die Energiepauschale.
Hinzu kommt, dass Junior diese Lohnsteuer ab Beginn 2022 vollständig erstattet bekommen kann.
Auch die vielen Rentner, welche regelmäßig Steuern abführen müssen, haben keinen Anspruch auf die Energiepauschale.

Woher ich das weiß:Beruf – Berufserfahrung