Energieausweis für Ladenlokal verlangen?

1 Antwort

Es gab keine Neuerung, sondern "nur" der Beginn der Ausweispflicht für Nichtwohngebäude ab dem 01. Juli 2009.

Ob Dein Cousin mit der Gebäudeinformation viel anfangen kann? Ich glaube es nicht. Er soll sich als Heizkostenindiz die Abrechnungen des Vormieters zeigen lassen. Er kann auch keine Ansprüche zur verbesserten Wärmedämmung (alternativ: Mietminderung) aus diesen Energieausweisen herleiten.