Endet Haftpflichtversicherung über Eltern mit dem Tag der Exmatrikulation?

1 Antwort

Wie lange sind Kinder bei den Eltern mitversichert?

Kinder sind grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind. Dies gilt auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Mit einer Heirat endet der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht für Tochter oder Sohn.

Solange das Kind aber zur Schule geht, eine Berufsausbildung macht oder studiert, ist es unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert. Dies gilt auch, wenn einer Lehre unmittelbar ein Studium folgt und für die üblichen Wartezeiten (bis zu einem Jahr) zwischen den Ausbildungsabschnitten.

Beginnt das Kind jedoch nach einer abgeschlossenen Lehre eine zweite Lehre oder nach einem abgeschlossenen Studium ein zweites Studium, ist es nicht mehr mitversichert.

Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz mit dem ersten Staatsexamen.

Muss der Sohn vor, während oder nach der Berufsausbildung zur Bundeswehr oder Zivildienst leisten, bleibt der Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung der Eltern bestehen. Quelle: www.fahrlehrerversicherung.de

Stimmt aber, wie so oft, nicht immer, es kommt auf die Bedingungen an, so ist z.B. meines Wissens bei der Baden-Badener das Kind bis zum St. Nimmerleinstag mitversichert, so es im Elternhaus wohnen bleibt....

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@VWSV58

also wie so oft: Ausnahmen bestätigen die Regel...

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