Elternhaus mit Zustimmung der Geschwister überschreiben lassen?
Durchdas unsere Mutter (Witwe) an Alzheimer- Demenz erkrankt ist, lebt sie mittlerweile in einem Seniorenheim. Meine Frage: Könnte ein Geschwisterteil, mit Zustimmung seiner anderen Geschwister (stehen alle im Grundbuch, durch das Erbe des Vaters) das Haus, wo vorher von einem Makler geschätzt worden ist überschreiben lassen? Den Betrag bekäme die Mutter als Gegenwert , zur Altersvorsorge!
5 Antworten

Das wäre möglich für den Anteil, mit dem die Erbengemeinschaft im Grundbuch steht. Gehört der Mutter die Hälfte des Grundbesitzes? Sollte das so sein, kann über ihren Anteil nicht verfügt werden, bzw. nur mit Zustimmung des Betreuers, den sie vermutlich haben sollte und der braucht eine Zustimmung durch das Gericht bzw. unter Umständem zusätzlich durch einem ggf. noch zu bestellenden Verfahrensbeistand.

theoretisch würde ich mit nissen das bejahen...
fragt sich nur was mit deiner Mutter wird... zur Not müsste das Haus belastet bzw verkauft werden, um die Kosten zu begleichen...
Wer bezahlt das Seniorenheim, die... die das Haus überschrieben bekommt...oder alle Geschwister teilen sich... oder kommt das vom Vermögen deiner Mutter?
Wenn das Sozialamt das Seniorenheim bezahlt, wird das Amt sich das wiederholen...egal von welchem Geschwisterteil...zur Not klagt sie gegen die Überschreibung...die holen sich das Geld wieder...egal von wem...
Und die Kosten sind nicht ohne... meine Mutter hatte damals 5 Renten...4 von meinem Stiefvater...und ich konnte das gerade so davon bezahlen .... sie hatte Pflegestufe 5...Demenz und Schlaganfall..machte ...ich wohne in einer kleineren Stadt runde 3700 Euronen monatlich... nebst 600 Flüssignahrung...davon zahlte die Krankenkasse 1700 Euronen damals... son Haus... kann nach mehreren Jahren ratzfatz weg sein...


Für die Mutter muss ein Betreuer unterschreiben. Das kann entweder jemand aus der Familie machen oder auch ein professioneller Betreuer. Der Betreuer muss vorher vom Betreuungsgericht bestellt werden. § 1896 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Ansonsten kann der notarielle Kaufvertrag für den Anteil der Mutter nicht unterschrieben werden.

Was soll denn nun eigentlich passieren - soll Dir das Haus überschrieben werden (=Schenkung) oder willst Du es kaufen (= Mutter bekommt Betrag als Gegenwert)?
Wenn Deine Mutter nicht mehr zustimmen kann, muss das über Ihren Betreuer/ihre Betreuerin laufen, mit dem/der müsst Ihr sprechen. Einer Schenkung wird diese/r nicht zustimmen dürfen.

Eure Mutter als Eigentümerin MUSS zustimmen!
Schwierig bei Alzheimer- Demenz!

Wir haben auch alle Vollmachten gegenüber unsere demenzerkrankten Mama, eine sogenannte Generalvollmacht.
Aber ich gehe in diesem Fall nicht davon aus, denn dann hätte das doch die FS sicherlich mit in die Frage reingeschrieben.
So doof/dumm kann doch niemand sein und erwähnt solch einen wichtigen Punkt nicht!?!?

@Alarm67 nanana...doof/dumm gehört hier nicht hin....würde es eher unwissendheit bzw panik nennen...sorry... etwas stimmt nicht bei der Frage ansich...einige wichtige Punkte scheinen da zu fehlen...warum auch immer...sorry halt Bauchgefühl...es steckt mehr drumherum, als die Frage hergibt...
nicht unbedingt...vielleicht hatte die Mutter ja Vorsorgevollmacht beim Notar erstellt...ich hatte dank meiner Mutter damals auch Vorsorgevollmacht in rechtlichen...sowie in finanziellen Dingen...dann ginge das ohne Zustimmung der Mutter