Elterngeldberechnung bei vorheriger Krankheit

1 Antwort

Leider nur das Mindestgeld von 300,- Euro. Krankengeld ist kein Erwerbseinkommen.

Sonderregel, wenn Krankschreibungen wegen schwangerschaftsbedingter Krankheiten anfallen, dann wird der Zeitraum für die Ermittlung nach hinten verschoben.

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