Elterngeld bei Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit vor der Geburt - Berechnungsgrundlage?
Hallo, ich bin seit circa 2 Jahren selbstständig - mein größter und noch einziger Kundenauftrag läuft demnächst aus - Geburtstermin ist Ende Juli. Ich bezahle freiwillige Arbeitslosenversicherung. Das Arbeitsamt hat mich beraten und gemeint ich solle für den Rest Monat April (da läuft eben dieser letzter Kundenauftrag ab), Mai und Juni , Juli bis zur Geburt Arbeitslosengeld beantragen. Gilt dann zur Berechnung des Elterngeldes dennoch meine Einnahmen aus den letzten 12 Monaten? Steuerbescheid 2009 bzw. eben die 9 Monate Einnahmen aus Selbständigkeit und 3 Monate Arbeitslosengeld? oder falle ich dann gleich bei der Berechnung ist Arbeitslosengeldraster und hätte nur noch Anspruch auf 300 EUR?
Hintergrund ist, bei Nichtanspruchnahme des Arbeitslosengeld würde ich den kompletten Anspruch verlieren - dennoch würde ich nat. das lieber tun wenn ich dann keinen Anspruch mehr auf die 12 monate berechnung habe, da mein Elterngeld defitiniv höher als die 300 EUR wäre? Angedacht war dass ich 2 monate Nulleinkommen angebe um meinen Status als Selbstständige zu behalten? Vielen vielen DANK vorab!!!
1 Antwort

Es gilt das Einkommen aus dem Einkommensteuerbescheid 2009.
Es läuft zwar eine Klage, aber zur Zeit gilt die Regelung, das immer der letzte Einkommensteuerbescheid Grundlage für das Elterngeld bei Selbständigen ist.