Eltern verkaufen Haus an Sohn?

5 Antworten

Das nennt man fachlich:

gemischte Schenkung

Das ist aber nur steuerlich interessant und hier, wegen des Freibetrags von 400.000,- schon für einen Elternteil, völlig unproblematisch.

Eine Verpflichtung zum Wertausgleich für die Geschwister gibt es nicht, denn natürlich können Deine Eltern mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen.

Du hast keine Verpflichtung, ausser Deine Eltern würden innerhalb von 10 Jahren versterben, da gäbe es dann den

Pflichtteilergänzungsanspruch

Würden z. B. Eure Eltern in 5 Jahren (nur für das Beispiel aus Vereinfachungsgründen), bei einem Unfall umkommen. Hätten sie dann die 400.000,- Kaufpreis noch, dann würde ja jeder von Euch ca. 133.000,- Erben.

Zur Prüfung, ob Deine Geschwister durch die Schenkung benachteiligt wurden, würde das erbe rechnerisch um 100.000,- (200.000,- /10 * 5 Jahre) erhöht. Da wäre das gesetzliche Erbe für jeden ca. 166.000,-. Euro, der Pflichtteil 1/2 davon , also ca. 83.000,- Euro.

Das Erbe wäre mit 133.000,- Euro höher als der Pflichtteil und damit gäbe es keinen Ausgleichanspruch.

Aber natürlich könnten Deine Eltern ein Testament machen un d darin niederlegen, das aus dem Erbe Deine Geschwister je ein Vorab in Höhe von X bekommen sollen, bevor der Rest durch 3 geteilt wird.

Auf keinen Fall solltest Du Deinen Geschwistern direkt etwas zahlen, denn das unterläge der Schenkungssteuer und da wären nur 20.000,- Euro pro Person frei.

Wenn ein Ausgleich geplant ist, auf jeden Fall zu einem Steuerberater.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, deine Eltern können ihr Haus zu jedem Preis verkaufen den sie möchten, sie können es dir sogar schenken. Das hat steuerliche Auswirkungen wenn der Freibetrag überschritten wird, aber deine Geschwister sind da vollkommen außen vor.

Lediglich wenn innerhalb von 10 Jahren der Erbfall eintreten sollte, kann es einen Pflichtteilergänzungsanspruch geben.

Ich würde da aufpassen. Das Finanzamt kann da sehr wohl Steuernachzahlungen verlangen für die Differenz.

Ansonsten, geht bei solcher Frage zu einem Notar, Anwalt. Es geht um viel Geld, dass du hier halbwahrheiten lesen musst.

Ich würde da aufpassen. Das Finanzamt kann da sehr wohl Steuernachzahlungen verlangen für die Differenz.

Warum? Die Differenz wäre eine Schenkung und durch die Freibeträge ist da steuerrechtlich nichts zu befürchten.

Ansonsten, geht bei solcher Frage zu einem Notar

Den brauchen sie ja ohnehin, der wird aber grundsätzlich keine steuerliche Beratung durchführen…

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@orgel

"Warum? Die Differenz wäre eine Schenkung und durch die Freibeträge ist da steuerrechtlich nichts zu befürchten."

Ich habe im Bekanntenkreis folgenden Sachverhalt: Haus vom Onkel gekauft, auch unter Wert. Der Onkel hat Lebenslangen Wohnrecht. Das finanzamt hat eine Nachforderung geschickt ohne Abzüge einer Schenkung. Die Begründung war, das Haus wurde unter Wert verkauft um Steuern zu sparen. Die Differenz war 160k€.

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@tolikschatz

Wie wurzelsepp6682 schon geschrieben hat, ist die Schenkung eines Onkels ganz anders zu bewerten, als die der Eltern, vor allem wenn auch noch beide Eltern Eigentümer waren.
Wobei man im Fall des Onkels das kapitalisierte Wohnrecht noch hätte in Abzug bringen können… Da wäre ein Steuerberater hilfreich gewesen.

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@orgel

biste bescheuert???

Steuerberater zocken doch nur ab und wollen Kohle! .......

aber der genannte Fall zeigt wieder: KEIN Steuerberater ist erheblich teuerer als ein Steuerberater

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Nein, Deine Eltern können zunächst mal mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. Oft wollen Eltern allerdings ihre Kinder gleich behandeln.

grundsätzlich können Deine Eltern machen, was sie wollen...

Du kannst aber damit rechnen, das der Geschwisterstreit... Neid da vorprogrammiert ist...

die Frage ist ob das Deine Eltern wollen...?

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