Eltern leben, Wohnung ausbauen, muss Schwester ausgezahlt werden?

2 Antworten

Wenn die Eltern noch leben, dann gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, was "fair" wäre. Die Eltern können entscheiden, einem Kind das Haus zu schenken, ohne dass andere Kinder kompensiert werden. Die Eltern entscheiden über ihr Vermögen frei. Es gibt keinen Vorrang und keine Pflicht zu einer Auszahlung.

Wenn Du langfristig denkst, ist die Lösung einer kleinen Wohnung wahrscheinlich nur vorübergehend, bis Du irgendwo eine größere Wohnung findest. "Über der Garage" klingt nicht nach sehr viel Grundfläche für eine Wohnung für eine dreiköpfige oder vierköpfige Familie. Vielleicht wäre es auch sinnvoller, ein eigenes Grundstück irgendwo zu suchen und dort zu bauen.

Der Hinweis, Ihr sollt das unter Euch klären, ist eine weise Entscheidung.

interessant wäre dann noch, ob die Fläche überhaupt bebeaut werden darf. Am Ende lehnt die Baubehörde das ab und ihr hattet viel Ärger für nichts und der Haussegen hängt schief.

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@FrauEichhorn

Eine Baugenehmigung dürfte in jedem Fall erforderlich sein. Garagen sind i.a. auch nicht so konstruiert, dass man einfach "überbauen" kann. Da gibt es eine Reihe von Fragen zur Statik und Dämmung, die zu beachten sind.

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Es gibt KEINEN Vorang, ihr müsst das unter euch absprechen und klären!