Elterhaus kaufen. Heute 50% anzahlen & in 10 Jahren den Rest zahlen?
Hallo.
Wir überlegen derzeit das Haus der Eltern meiner Frau zu kaufen.
Der Kaufpreis soll 300.000 Euro betragen und wird auch im Kaufvertrag so festgelegt.
Um Zinsen zu sparen hat ihr Vater uns nun das Angebot gemacht, dass wir ihm quasi bei Übergabe des Hauses 150.000 Euro sofort geben und die weiteren 150.000 Euro nach etwa 10 Jahren (wird alles vertraglich geregelt).
Wir würden damit "heute" einen Kredit über 150.000 Euro abschließen und ihm das Geld geben. Nach Abbezahlen des Kredits (z.B. nach 10 Jahren) würden wir dann - unserer Vorstellung nach - einen weiteren Kredit über 150.000 Euro abschließen und der Schwiegervater hat seine 300.000 Euro.
Kennt jemand so ein Vorgehen und kann mir sagen, ob das möglich ist?
Gibt die Bank einem nach 10 Jahren erneut einen Kredit, auch wenn man ja quasi gar kein Kaufobjekt hat?
Freue mich über Antworten. Danke :)
5 Antworten

Leider schreibst Du nur was ihr Euch überlegt habt, aber nicht warum.
Natürlich könnt ihr das Haus kaufen, einen Kredit von 150.000,- aufnehmen (die Bank will an erster Stelle im Grundbuch) und die zweiten 150.000,- werden gestundet.
Werdet ihr an Deine Schwiegereltern Zinsen zahlen? Wenn nein sind die ersparten Zinsen eine Schenkung. Das kostet zwar keine Schenkungssteuer, aber es verbraucht etwas von den Freibeträgen für den Fall der Fälle.
Hat Deine Frau Geschwister, oder würde sie das Haus sowieso erben?
Brauchen die Schwiegereltern die 150.000,- Euro?
Wohnen die Schwiegereltern in dem Haus, oder ist es vermietet?
Wollt ihr dort einziehen?
Eine steuerlich optimale Lösung könnt ihr nur von Jemanden erwarten, der alle Parameter kennt.

Zitat: Sie hat eine Schwester. Ich hatte überlegt, dass die Schwester zuvor mit unterschreibt, keine Ansprüche geltend zu machen.
mal ganz ehrlich, würdest du auf deine Ansprüche verzichten an ihrer Stelle? wohl nicht... und gehe mal davon aus, das sie sowieso erstmal nix macht...der Wert des Hauses bei Euch steigt ja von Jahr zu Jahr...wer wartet ist klar im Vorteil.... wenn der Pflichtteilfall eintritt irgendwann, der Wert am Todesdatum zählt...und nicht die Verkaufssumme, die ihr runterrechnet...da mit den Eltern ....und du schreibst, nach 10 Jahren nochmal Kredit aufnehmen... ich hoffe du weisst, das der Pflichtteil in bar ausbezahlt werden muß....da musst du dann wohl oder übel nochn 3ten Kredit aufnehmen....ich wünsche die gute Nerven bei 3 Krediten am Halse...

Was passiert wenn ich eine Immobilie unter Wert kaufe?
Der Verkauf einer Immobilie an die Familie zu einem günstigen Preis ist grundsätzlich möglich. Wird die Immobilie aber zu weit unter Wert verkauft, sieht das Finanzamt den Differenzbetrag von Kaufpreis und Wert des Hauses als Teilschenkung an und erhebt entsprechend Schenkungssteuer.

Wenn ihr ein Haus was 400.000,- wert ist für 300.000,- kauft, nennt man es "gemischte Schenkung".
100.000,- wären der Schenkungsanteil.
e Schwester könnte nur Ansprüche geltend machen, wenn innerhalb von 10 Jahren der Erbfall eintritt (also die Eltern sterben)........m würde ja als ERbmasse noch das andere Haus der Eltern verfügbar sein.
Da wäre abzuwarten, wie die Eltern darüber in einem Testament verfügen.
Eventuell geben die Eltern der Schwester ja auch etwas von dem Geld, was ihr zahlt.
dass ist alles noch abzuwarten und kann diskutiert werden.

Wird die Immobilie aber zu weit unter Wert verkauft, sieht das Finanzamt den Differenzbetrag von Kaufpreis und Wert des Hauses als Teilschenkung an und erhebt entsprechend Schenkungssteuer.
wenn das Haus, wie hier, nur 400.000,-- wert ist, entfällt das vermutlich, insbesondere wenn es nur um einen Teilkaufpreis geht.

wie @wfwbinder schon schrieb, sind deine Angabe sehr dürftig, daher nur in Stickpunkten:
Haben die Eltern deiner Frau noch andere Kinder? dann ist mit Pflichteilsanspruch zu rechnen..
Niemand weiss, was in 10 Jahren ist...alles kann passieren... Eltern versterben oder landen wegen Krankheit im Pflegeheim... du und deine Frau werden krank bzw arbeitslos, oder bezieht Stütze...ALG2
Haben die Eltern Niessbrauchrecht?
Also wenn deine Frau keine Geschwister hat, also niemand der Pflichtteil einklagen könnte, ist das schon einfacher zu überblicken, wenn ja, würde ich die Finger davon lassen.
Haben die Eltern schon ein Testament gemacht? Womöglich noch ein "Vertragstestament"...dann würde ich ganz die Finger von dem Kauf machen...ist im Bekanntenkreis passiert. Ein Vertragstestament ist nicht mehr rückgängig zu machen bzw gehört eigentlich schon jemand anders, ein erneutes späteres Testament wäre ungültig.
Das ist grob erstmal das, was mir spontan einfällt...also alleine schon, wenn deine Frau Geschwister hat, würde ich es nicht machen...
Und wer kauft das Haus...? Du, deine Frau oder ihr beide zusammen?...bedenke das wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen, wird das Haus dafür verwertet...innerhgalb von 10 Jahren wäre eine Schenkung ungültig...wenn sie kein sonstiges Vermögen haben, womit das Pflegeheim bezahlt werden würde...
Du merkst schon, eine Menge Fragen und Feinheiten, die mir da spontan eingefallen sind.
ich würde ein anderes Haus kaufen bzw bauen und ein etwaiiges Erbe deiner Frau später zum schneller Kreditabzahlen benutzen....das wäre mir alles zu heikel.... du wirst sonst in Schulden landen... schlimmstenfalls ein Haus besitzen, was zu einem kleinen Teil einem Geschwisterchen deiner Frau gehören würde, was du auszahlen müsstest...
mein Bauchgefühl sagt mir...lass das...

Natürlich sind solche Konstrukte möglich. Hypothekendarlehen werden üblicherweise eh nur mit 10 Jähriger Laufzeit abgeschlossen und dann neu verhandelt. Soll das denn ein Volltilger werden? Das wäre ja recht sportlich, ansonsten: Restschuld beachten.
Die Preisfrage ist, welche Absicherung du der Bank anbieten kannst. Bei erstrangiger Grundschuld bis zur Beleihungsgrenze könntest du sogar recht gute Konditionen aushandeln, weil du ja nur z.B. 60% finanzieren musst (die restlichen 150k € sind dann quasi EK). Allerdings solltest du klären, wie sich deine Schwiegereltern für diese Restsumme absichern möchten. Reicht denen eine Grundschuld auf dem 2. Rang?
Gruß Stevo

Gibt die Bank einem nach 10 Jahren erneut einen Kredit, auch wenn man ja quasi gar kein Kaufobjekt hat?
Das dürfte kein Problem sein. Auf so eine 100% Finanzierung wird sich die Bank aber nur einlassen wenn die zweite Hälfte als Nachrangdarlehen abgeschlossen wird.

Das ist sicherlich so machbar, aber die Krötenwanderung ist nicht ganz steueroptimiert.

Danke. Würde mich freuen, wenn du deine Gedanken ausführen könntest. Meinst du, dass steuerliche Probleme entstehen können?

Nein, höchstens Folgen.
Das ganze Konstrukt verstehe ich nicht.
Jenachdem, wie alt die Eltern (und deine Frau) sind, sollte man sich andere Dinge überlegen. Geld zu vererben ist noch teurer als ein Haus zu vererben.
Dasselbe Ziel wäre doch erreicht, wenn die Eltern der Frau das Haus schenken und sich den Nießbrauch auf Lebenszeit vorbehalten. Nach einer gewissen Schamfrist kann die Frau dir die eine Hälfte weiterschenken.
Danke für die Antwort. Sie haben auch Recht, dass die Infos dünn sind - mir ging es erstmal nur darum, ob das Vorgehen grundsätzlich möglich ist.
Wir werden keine Zinsen an die Eltern zahlen, denn es geht ja darum, Zinsen zu sparen. Das ist das Ziel unserer Überlegung.
Sie hat eine Schwester. Ich hatte überlegt, dass die Schwester zuvor mit unterschreibt, keine Ansprüche geltend zu machen.
Die Eltern brauchen die ersten 150k Euro jetzt. Sie ziehen ins Elternhaus ihrer Eltern (Mutter), welches sie geerbt haben, und wollen es renovieren.
Kein Nießbrauchrecht, s.o. Nicht vermietet.
Wir wollen dort einziehen.
Angenommen das Haus ist 400k Euro wert und wir bekommen es für 300k Euro. Ist es dann auch eine Schenkung, sodass die Schwester theoretisch den Kauf anfechten kann und auf einen Pflichtanteil bestehen kann?
Danke.