Einzelunternehmer und stille Rücklagen?

2 Antworten

Du machst eine EÜR und wenn dabei ein Gewinn herauskommt, wird dieser versteuert. Kommt ein Verlust raus, machst du im nächsten Jahr einen Verlustvortrag. In dem Jahr, wo du den Gewinn (die Rücklage) reinvestiert, hast du eine Ausgabe, die von den Einnahmen abgezogen wird.

Jein. Lies § 34 a EStG Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne, geht aber nur bei Bilanzierung.

Wenn Du die Auswirkungen aber nicht selbst berechnen kannst, solltest Du das besser nicht ohne Hinzuziehung Deines/r Steuerberater/s/in machen.

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