Einzelhandel feiertag und urlaubstage berrechnung?
Hallo ,
ich bin im einzelhandel tätig mit 37,5 std bei eier 6 tage woche , also 5 tage arbeiten 1 tag frei .
am 3.10.20 feiertag samstag wäre ein normaler arbeitstag gewesen für mich und durch feiertag frei , er wurde in der stundenbuchhaltung aber nicht mit 7,5 std sondern mit 6,25 std gerrechnet ???? also zum nachteil .
dann hatte ich unter der woche 3 tage urlaub Montag bis mittwoch donnerstag frei freitag und samstag normal schicht
die buchhaltung schaut so aus
Montag urlaub 6,25 std
dienstag urlaub 6,25 std
mittwoch urlaub 6,25 std
donnerstag frei
freitag 7,5 std
samstag 7,5 std
ergibt 34,5 std
ich denke die urlaubsrechnung ist ok mit den 6,25 bei komplett einer woche urlaub , denn dann sind die 6,25 std x6 tage = 37,5 std
aber mit diesen 3 urlaubstagen unter der woche ist das voll zu meinem nachteil
was meint ihr dazu
ist das rechtens
2 Antworten
Wenn Du 5 Arbeitstage pro Woche à 7,5 Stunden arbeitest - lediglich Dein freier Tag rolliert, so sind auch Urlaubstage mit 7,5 Stunden abzugelten - wie auch Feiertage an denen Du sonst gemäß üblich rollierendem freien Tag sonst hättest arbeiten müssen.
Es ist immer das Gleiche wilees, Du kannst Fragen zur Urlaubs- und Krankheitsbageltung bei 6-Tage Wochen nicht korrekt beantworten. Insbesondere, wenn es sich wie hier um einen nicht vollständigen 40h/Woche Arbeitsplatz handelt. Verstanden wurde die Thematik nachhaltig nicht von Dir, geantwortet wird aber immer darauf, und jedes Mal ist ist sie falsch. Lass es doch einfach bleiben.
Im Fall von Abwesenheit wie Urlaub und Krankheit werden bei diesem Arbeitsvertrag - vollkommen legitim seitens des Gesetzgebers - genau 6 Tage pro Woche für die Berechnung der Abwesenheit-Arbeitszeit zugrunde gelegt.
37,5:6 = 6,25.
Die sechs Tage gelten als regelmässige Arbeitstage / Arbeitszeit. Es geht lohnbuchalterisch auch gar nicht anders, als sie zu mitteln. Daher ist es richtig, dass 6,25h je Abwesenheit pro Tag festgesetzt sind. Bei einem Festgehalt dürfte das keine Auswirkungen auf die Höhe des Lohnes haben. Die Stunden müssen im Zweifel aber nachgearbeitet werden, weil sich Minusstunden durch Abwesenheit aufbauen. Das ist das Schicksal vieler Teilzeitarbeitskräfte.
Die Antwort von wiles kannst Du in die Tonne kloppen. Sie ist irreführend und falsch.
Vielen dank aber ich habe auch gelesen das ein feiertag wenn er auf einen arbeitstag fällt auch so berrechnet werden muß wie wenn ich gearbeitet hätte , also in meiner sich mit 7,5 std
in meinem fall mit festgehalt macht es freilich keinen unterschied zum gehalt aber aus meiner sicht fehlen mir mit diesen 4 tagen Urlaub und feiertag 4 std
Deine regelmässige Arbeitszeit beträgt nicht 7,5h, sondern 6,25. Das ist der für diesen Arbeitsplatz nötigen Flexibilität geschuldet, auch wenn du im Alltag immer nur 5 Tage rockst, so muss Du theoretisch auch am 6. Tag zur Verfügung stehen. Die 7,5h gelten grundlegend/vertraglich für Dich nicht. Es gelten die 6,25 im Schnitt.
Du kannst das Konstrukt nur durch eine Änderung des Arbeitsvertrages abwenden: im Einzelhandel praktisch ein unmögliches Unterfangen. Du baust somit stets Minusstunden durch Abwesenheiten auf. Das ist der Nachteil der Teilzeit. Arbeitnehmer werden davon regelmässig überrascht, weil das Thema bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages tabuisiert wird.
ok vielen dank , dann wird das so sein sollen .-)) hab da mal wieder zuviel gedacht
PS: als Abwesenheit gilt neben Urlaub und Krankheit auch ein Feiertag, so er auf einen Arbeitstag/Werktag fällt.