Einwurfeinschreiben und Tracking-Nummer gerichtlich als Nachweis anerkannt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ein weites Feld und da ist auch krimineller Energie Tür und Tor geöfnnet. Ich persönlich halte von Einwurfeinschreiben überhaupt nichts. Die Post bewahrt ihre diesbezüglichen Unterlagen meiner Kenntnis nach nur kurze Zeit auf. Bei dem was Du da als Zugangsnachweis bezeichnest, fehlt jeder Zeuge: Der Briefträger kann sich erfahrungsgemäß an solche Sachen nicht erinnern und andere Postmitarbeiter stehen ohnehin nicht zur Verfügung. Was ist, wenn der Vermieter schlichtweg bestreitet, das Schreiben erhalten zu haben? Besonders in Mehrfamilienhäusern kommt es nicht selten zu Diebstählen aus Briefkästen. Wie soll man da die Behauptungen des Empfängers widerlegen können?

Wenn ich Dir mal eine ebenso rechtssichere wie kostengünstige Alternative empfehlen darf: Fahr falls möglich mit einem Zeugen zum Haus des Vermieters und schieb ihm das Kündigungsschreiben unter der Wohnungseingangstür her.

dann muss man wohl nur noch zur Wohnungstür kommen - was in vielen Fällen nicht leicht ist. Und oft haben Wohnungstüren keinen Schlitz, bei dem man was reinschieben kann.

Aber der Tip ist gut, danke!

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Nun, da hilft ein Blick in die Zivilprozessordnung weiter. Ab § 190 wirst Du fündig. Eine Zustellung die vor Gericht auch beweisest ist kann nur durch einen Gerichtsvollzieher oder persönlich unter Zeugen erfolgen. Bei Einschreiben Rückschein nur wenn der Rückschein vorhanden ist. Hier kann jedoch die Gegenpartei vortragen, dass der Inhalt ein anderer war. Bei allen anderen Zustellungsformen (Mail, Einwurfeinschreiben etc) kann die Gegenpartei behaupten, es nicht bekommen zu haben. Beweispflichtig ist derjenige, der zustellen lasen möchte. Alles klar?