Einwilligung der Erben zum Hausverkauf
Die Oma meines Mannes ist letztes Frühjahr verstorben. Sie hinterläßt ei9n kleines Häuschen, welches jetzt endlich einen Käufer gefunden hat. Der Vater meines Mannes ist im letzten Jahr verstorben, so dass an seiner Stelle jetzt seine vier Kinder erben. Es exestiert auch ein Testament darüber. Da die vielen Erben nun auch noch bundesweit verstreut sind und noch weniger Ahnug als ich mit Behörden umzugehen haben, habe ich mich bereit erklärt die beiden Onkels meines Mannes zu unterstützen. Deshalb habe ich vo0n jedem Kind eine schriftliche Vollmacht erhalten in der beschrieben steht das ich die Interessen der Geschwister rund um die Immobilie vertreten darf. Nun haben die beiden Onkel meines Mannes einen Käufer gefunden und sagen das sie für den Verkauf des Häuschens eine Einwilligung der Erben benötigen. Ich habe dazu nun folgende Frage: Kann ich mit den Vollmachten die ich von den Geschwistern besitze für diese die schriftliche Einwilligung erteilen? Natürlich würde ich von jeder Vollmacht eine Kopie dazu legen. Oder muß ich tatsächlich ein Rundschreiben verfassen das alle Geschwister unterschreiben? Da ich es bundesweit verschicken muß, würde es ganz schön lange dauern bis es der letzte unterschrieben hat und ich es an die beiden Brüder weiter reichen kann. Ich hoffe das ich mich verständlich ausgedrückt habe und hoffe das mir jemand einen Rat geben kann. Es eilt ziemlich. Vielen Dank
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Ohne Erbschein oder notariellem Testament nimmt der Grundbuchbeamte die Eigentumsumschreibung nicht vor. Sobald eine der Urkunden vorliegt, kann einer der Erben selbst und als bevollmächtigter Vertreter der anderen verkaufen oder auch als vollmachtsloser Vertreter auftreten, während die anderen Erben die Genehmigung in öffentlicher Form abgeben müssten. Vollmachten und Genehmigungen können am jeweiligen Wohnort abgegeben und beglaubigt werden. Der Urkundsnotar hilft und wird üblicherweise mit der Durchführung des Vertrags beauftragt.