Einstiegsgeld auch unter 60 Stunden?
Hallo zusammen. Seit dem 5.6.2014 arbeite ich sozialversicherungspflichtig. Den Antrag habe ich rechtzeitig gestellt....
Voraussetzung ist, ich arbeite mind. 60 std im Monat. Diesen Monat komme ich aber nur auf 50 std. weil ich ja erst zum 5. des Monats angefangen habe und mir praktisch diese Tage fehlen.
Bekomme ich trotzdem für diesen Monat das Einstiegsgeld??
2 Antworten
Was hat das Einstiegsgeld für Selbständige aus ALG II, mit sozialversicherungspflichtiger T'ätigkeit als Angestellter zu tun?
Geht es um eine andere Art der Förderung?
Beim Einstiegsgeld kann doch ehrlich kein Mensch kontrollieren, wie lange Du als Selbständiger arbeitest.
wfwbinder: Einstiegsgeld kann auch bei versicherungspflichtiger Beschäftigung gezahlt werden.
Wenn Du mit Deinem Arbeitsvermittler konkret vereinbart hast, daß das Einstiegsgeld nur bei 60 Stunden Arbeitszeit im Monat bezahlt wird, dann dürftest Du es nur ab Juli bekommen, da dann die 60 Stunden zusammenkommen. Ich kenne das Einstiegsgeld hauptsächlich als Hilfe bei Selbständigkeit, es kann aber auch bei versicherungspflichtiger Beschäftigung gezahlt werden.