Einsicht in die Versicherungs-Unterlagen, Kostenvoranschlag und Gegendarstellung?
Ich hatte einen Bagatell-Unfall, der Mitbeteiligte übernahm, da ich einen Schock hatte, was ich tun müßte! Als 1.) die Autos wegfahren, was in einer 30Zone und weit und breit kein Auto unnötig war! 2.) Tauschten wir unr die Visiten-Karten aus! 3.)An meinem Auto, ist ein minimaler Lackschaden! Sein Auto ( Firmenwagen) weißt eine Handteller große Vertiefung auf, was ich so wahrgenommen habe! 4.) Am nächsten Abend, rief er mich an und teilte mir mit, er hätte einen Kosten-Voranschlag erstellen lassen und ich müßte mit einem Betrag von € 1400,-- plus 3 Tage Ersatzwagen rechnen! Ich sagte Ihm, dass er am Zuammenstoß genau wie ich Schuld hätte, als 50%! Meine Versicherung tritt zu 100% ein! Ich habe weder Auto-Nr. noch Haftplichtversicherung von Ihm! Meine Versicherung, verweigert mir die Einsicht, das sei wegen Persönlichkeitsrecht nicht möglich! Was kann ich tun??
3 Antworten
Worum geht es Dir denn jetzt? Die Schadensregulierung übernimmt Deine Versicherung. Geht es vielleicht um die Rückstufung im Schadensfall? Da ist es doch gleichgültig, ob die Versicherung an den Gegner viel oder wenig zahlt, in jedem Falle wird rückgestuft. Oder willst Du seine Versicherung belangen? Seinen Namen und seine Anschrift hast Du doch. Fordere ihn zur Mitteilung der Fahrzeugdaten und der Haftpflichtversicherung auf und drohe Einschaltung eines Anwalts an.
Meine Versicherung tritt zu 100% ein!
Warum möchtest du dann noch Einsicht in die Akten haben? Für Dich ist der Fall doch erledigt.
Sollte Deine Versicherung Zweifel an der Schadenshöhe haben, wird sie das durch einen Gutachter klären lassen.
Außerdem kann eine Handteller große Vertiefung Kosten verursachen, die Du als Laie nicht beurteilen kannst. Oft ist es mit Ausbeulen nicht getan. Es kann sein, dass lackiert werden muss und das ist mit einem Arbeitsaufwand verbunden, der die Kosten in die Höhe schraubt.
Daher wohl auch die Ausfallzeit von 3 Tagen, denn so etwas ist nicht an einem Tag erledigt.
Teile der Versicherung Deine Zweifel mit und sobald der leiseste Verdacht eines Betruges besteht, wird ein Gutachter der Sache auf den Grund gehen.
Mit Sicherheit findet der heraus, ob ein Vorschaden vorlag.
Der Versicherung Deine Sicht der Dinge schriftlich mitteilen. Denn Versicherungen regulieren nicht nur Schäden sondern wehren auch unberechtigte Forderungen ab. Wenn Deine Darstellung sich nicht mit der Darstellung der gegnerischen Partei deckt, wird die Versicherung auch von sich aus aktiv.
Ich habe leider den Verdacht, dass es vielleicht schon ein Vorschaden gab, deshalb auch das schnelle wegfahren der Auto`s. Ich habe ein rotmetallic- lackiertes Auto, konnte aber keinerlei roten Lack an dem Gegenfahrzeug erkennen, bei einem silberfarbenen Auto, hätte ich es ja eventuell sehen müßen! Auch unter Schock! Wenn ich einen Unfall verursacht habe, stehe ich dazu, aber deshalb auch die ganzen Zweifel!