Einnahmenüberschussrechnung? / Einkunftsart?
Hallo zusammen, ich habe ein blöde Frage zur Einnahmenüberschussrechnung, ich komme einfach nicht weiter.
Was trage ich bei "Einkunftsart" als Kleinunternehmer ein?
Muss ich "Gewerbebetrieb = 2" oder "Selbständige Arbeit = 3" eintragen?
Ich wäre sehr sehr dankbar für eine kurze Rückmeldung
Hezlichen Dank und viele Grüße
David
2 Antworten
Trag "Selbständige Arbeit = 3" ein.
Ich weiß zwar auch nicht, ob das richtig ist, aber da du dir deiner eigenen Situation auch nicht bewusst bist, entsteht so der kleinste Fehler
Ganz einfach, was machst Du denn?
Wenn es eine gewerbliche Tätigkeit (Handel, Handwerk) ist, dann geweerbebetrieb (dann müßtest Du auch eine Gewerbeanmeldung ahben), oder wenn es freier Beruf ist (Rechtsanwalt, Steuerberater, medizinischer Beruf) dann selbständige Arbeit.
Kleinunternehmer ist kein Tätigkeitsmerkmal, oder Beruf, sondern nur die Eigenschaft im Sinne der Umsatzsteuer.
Ja, wenn die Erträge aus einem Gewerbebetrieb sind, dann ist die Einkunftsart auch Gewerbebetrieb.
Vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Ja ich habe eine Gewerbeanmeldung - und ich verdiene nebenher einige Euros durch Empfehlungsmarkerting Online-Marketing.
Ist "Gewerbebetrieb" das was ich dann ankreuzen muss?
Viele Grüße