Einmalige Beauftragung (Beratung, 3 Monate, 50k€). Gewerbe/MwSt?

1 Antwort

  1. Nein, da kein Gewerbe betrieben wird
  2. Nein, da mangels Wiederholungsabsicht eine Unternehmereigenschaft nicht besteht. Das Finanzamt kann hier zu einer anderen Auffassung gelangen, aber da würde ich mit denen streiten.

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