EInkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht erhalten, sollen jetzt trotzdem Steuern darauf zahlen
hallo, wir sind beteiligt an einem immobilienfond. Für das Jahr 2012 ist keine Gewinnausschüttung erfolgt. Jetzt haben wir trotzdem über den Betrag, den wir sonst ausgezahlt bekommen haben eine Steuerbescheinigung erhalten, die auch an das finanzamt weitergeleitet wird. müssen wir jetzt etwa Steuern auf etwas zahlen, was wir nicht bekommen haben??? HILFE!
1 Antwort
HILFE!
Zu spät: Bis zur Vertragsunterzeichnung ist der Kunde König, danach ist er nur noch der Hofnarr. Wie EB aus kühler Gruft hat verlauten lassen, muß man auch die Gewinne versteuern die einem nicht als Barausschüttung zufließen.
Das hätte man alles vorher wissen können. Leider pflegen weder Bankverkäufer noch deren Hochglanzprospekte zu solchen Themen auch nur ein Wort zu verlieren. Noch lustiger wird es für Euch, wenn dereinst mal der Betriebsprüfer bei Eurem Fonds erscheint und in den Abrechnungen rumrührt. Da kommt Euch danach dann ein Stapel Papier auf Euch zu, zuerst von der Fondsgesellschaft und dann vom Finanzamt: Geänderte Steuerbescheide für viele Jahre rückwirkend und die Steuernachforderungen sind dann mit 6% pa zu verzinsen. Ist mir so passiert und seitdem bekomme ich beim Stichwort "geschlossene Fonds" Ausschlag an den Ohren und sehe auf einmal aus wie Iwan der Schreckliche. Mein Bankverkäufer traut sich deswegen auch garnicht mehr, das scheußliche "G-Wort" in den Mund zu nehmen.