Einkommensteuervorauszahlung als Kleinunternehmer?
Hallo,
ich möchte ein Kleinunternehmen anmelden. Ich werde in den ersten beiden Jahren mit dem Unternehmen nur gering Beträge erwirtschaften. Als Beispiel gehe ich mal von 300€/Jahr aus. Nun bin ich verheiratet und gemeinsam veranlagt. Nehmen wir hier einmal an dass das gemeinsame zu versteuernde Gehalt (zwei Angestellte) 70.000€ beträgt. Da unsere Werbungskosten relativ hoch sind bekommen wir am Ende des Jahres Steuerrückzahlungen im vierstelligen Bereich. Muss ich in jedem Fall eine Einkommensteuervorauszahlung leisten? Wenn ja, wozu? Gibt es einen Online-Rechner, wo ich mir die Höhe der Vorauszahung berechnen lassen kann?
Danke schonmal für eure Antworten!
Rainer
3 Antworten
1. Wenn Ihr bzgl. des Angestelltengehaltes regelmäßig so hohe Werbungskosten habt, könnt Ihr doch evtl. auch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
2. Falls überhaupt eine ESt-Vorauszahlung fällig wäre, würde sie bei einem Jahresgewinn von z.B. 300,-€ doch eher marginal ausfallen, im Verhältnis zum Jahreseinkommen natürlich. Für ALG-Empfänger könnten die ca. 10,-€ bis 15,_€ pro Monat schon bedeutsam sein. Für Euch doch eher nicht.
3. Ich glaube nicht, dass man das gegeneinander verrechnen kann. Ich weiß es aber nicht.

Doch, das geht.
Bei der Festsetzung evtl. Vz werden die aktuellen Daten + angegebener Gewinn eingegeben - den Rest macht der Computer.
Und wenn dann null rauskommt, ergeht eben kein Bescheid.
Als Beispiel gehe ich mal von 300€/Jahr aus.
Das interessiert Niemanden, denn bis zu 410,- Euro im Jahr ist für einen Arbeitnehmer ein Nebenverdienst völlig steuerfrei.
zwischen 410,- und 820,- teilweise (Härteausgleich) und dann schlägt die Einkommensteuer zu.
Stundenmäßig gibt es zwei Punkte:
1. Du musst die Nebentätigkeit Deinem Arbeitgeber melden
2. Es muss gegenüber der Haupttätigkeit von untergeordneter Bedeutung bleiben, sonst meldet sich die Krankenkasse.
Dass 410€ steuerfrei sind wusste ich nicht. Damit wäre die Vorauszahlung erstmal kein Problem.
Die Punkte 1. und 2. habe ich berücksichtigt. Danke für die schnelle und kompetente Antwort!
Mit dem Wunsch, ein Kleinunternehmen anzumelden, wirst Du wohl scheitern (es gibt sowas nicht bzw. das ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuer-Recht).
Vorauszahlungen brauchst Du nur dann leisten, wenn Du im Fragebogen des Finanzamts (den bekommst Du nach der Gewerbeanmeldung) zu hohe Gewinne angibst.