Einkommensteuererklärung nach Privateinlage in Firma

1 Antwort

Nein, da ward ihr schlecht beraten.

Der Verlust der Einlage (war es Stammkapital, oder ein Eigenkapital ersetzendes Darlehn), ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Es st ein Verlust im privaten Vermögensbereich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986