Einkommensteuer (Steuerfeststsetzung) zahlen, obwohl kein Umsatz in dem Zeitraum gemacht (siehe unten)?
Bitte um dringende Hilfe!
Hallo, und zwar habe ich heute einen Brief vom Finanzamt bekommen (Art der Steuerfestsetzung), wo drinne steht, dass ich 335€ einkommensteuer zahlen muss, weil ich keine Steuererklärung gemacht habe. So steht es zumindest als Erläuterung unter dem Brief.
Ich habe damals zum 21.10.2021 ein Gewerbe angemeldet, weil ich neben meiner Ausbildung Geld verdienen wollte (E-Commerce/Dropshipping). Ich habe zum 01.03.2023 mein Gewerbe aber wieder abgemeldet, weil ich in der Zeit kein Umsatz gemacht hatte. Ich hatte nur Ausgaben jeden Monat und hatte daher nur Verlust gemacht in der Zeit. Jetzt will das Finanzamt, dass ich 335€ festzusetzende Einkommensteuer überweisen soll, weil ich keine Steuererklärung gemacht habe. Könnte ich das widersprechen, weil in der zeit habe ich überhaupt kein Umsatz gemacht und daher habe ich auch keine Steuererklärung gemacht, weil ich dachte, dass man nur eine Steuererklärung machen kann/muss, wenn man Umsatz erwirtschaftet hat. Ich habe echt Angst, da ich noch Auszubildender bin und noch nicht so viel verdiene, um 335€ zu zahlen und weitere vorläufige Zahlungen.
Bitte um Hilfe und nur die, die sich damit auskennen.
6 Antworten
Es handelt sich wohl um einen Schätzungsbescheid (steht in den Erläuterungen zum Bescheid)?
Dann gegen den Bescheid Einspruch einlegen und Steuererklärung abgeben. Die Abgabe ist die einzig mögliche Begründung für den Einspruch und erst, wenn diese erfolgt ist, kann die Aussetzung der Vollziehung des geschätzten Nachzahlungsbetrags mit Aussicht auf Erfolg beantragt werden.
Also da steht ,,Das Finanzamt hat die Besteurungsgrundlagen gemäß Paragraph 162 AO geschätzt, weil sie bisher keine Stuererklärung abgegeben haben...
Finanzämter haben Sprechstunden.
Einfach mal persönlich hingehen, Nümmerchen ziehen und die Problematik mit dem Sachbearbeiter besprechen. Es wird sich sicherlich eine Lösung finden.
Okay. Besteht aber die Möglichkeit, dass ich die Einkommensteuer und in zukunft nicht mer zahlen muss, weil habe auch mein Gewerbe abgemeldet?
Du musst aber für drei Jahre (2021, 2022 und 2023) eine Steuererklärung abgeben, weil du dein Gewerbe bis 01.03.2023 gemeldet hast. Wenn du das nicht tust, wirst du jedes Jahr geschätzt und musst zahlen, weil das Finanzamt natürlich annimmt, dass jemand, der ein Gewerbe betreibt, auch damit Geld verdient. Einfach den Kopf in den Sand stecken funktioniert nicht. Ansonsten das machen, was @Eifelia schon geschrieben hat.
Du bist geschätzt worden, weil Du keine Erklärung abgegeben hast.
Also lege Einspruch ein und gebe eine Einkommensteuererklärung ab, dann ist die Sache erledigt.
Auch ohne Umsatz/Gewinn muss man eine machen, Verluste z.B. angeben.
Ja ganz Unten am Brief steht eine Erläuterung zur Festsetzung