Einkommenssteuer und Lohnsteuererklärung seperat?
Guten Tag,
ich habe im Jahr 2020 sowohl als Angestellter mit Lohnzahlung gearbeitet, sowie selbstständig gewerbliche Tätigkeit betrieben.
Nun möchte ich die Einkommenssteuererklärung erstellen.
Die Lohnsteuererklärung wurde bereits vom Arbeitgeber an das Finanzamt geschickt. Muss ich diese Einkünfte nochmals auflisten in der Einkommenssteuererkklärung für die gewerbliche Tätigkeit?
2 Antworten
Die bereits übermittelten Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung muss man für 2020 nicht nochmals eintragen ( wenn sie richtig sind), die entsprechenden Felder sind mit einem e gekennzeichnet. Die Anlage N kann man auch ganz weglassen, wenn man keinen steuerfreien Lohn o.ä. erhalten hat und keine Werbungskosten über 1.000,-€ geltend machen will, das steht ausdrücklich in der Anleitung des BMF.
Die Anlage Vorsorgeaufwand muss man wahrscheinlich ohnehin nicht abgeben., jedenfalls dort muss man die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung auch nicht eintragen.
Dann bliebe also nur der Mantelbogen, Anlage EÜR und Anlage G.
Die Lohnsteuerbescheinigung wurde an das FA gemeldet. In der Einkommensteuererklärung gibst du alle deine Einkünfte an.
Okay. Angenommen diese liegen unter dem Freibetrag , kann ich das dem Finanzamt irgendwie mitteilen ohne eine lange Steuererklärung ausfüllen zu müssen?