Einkommenssteuer Person im Pflegeheim?

2 Antworten

Es ist zunächst die Frage, zu welchem steuerpflichtigen Einkommen die Rente führt:

Renten sind bekanntlich nicht in voller Höhe steuerpflichtig. Wie hoch da der Anteil ist, wissen wir nicht, es ist aber zu vermuten, daß es etwa bei der Hälfte des Betrags ist.

Sodann sind die Kosten für das Pflegeheim steuerlich als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Allerdings muß man die gewöhnlichen Wohnkosten heraus rechnen, denn die sind ja auch außerhalb des Pflegeheims nicht steuerlich relevant und werden es nicht allein deshalb, weil man den Wohnsitz wechselt. Bei den verbleibenden Kosten ist alles was den zumutbaren Selbstbehalt übersteigt dann vom Einkommen abzugsfähig.

Und die Frage danach, ob die Kinder das zahlen müssen, ist nicht leicht zu beantworten: Grundsätzlich natürlich nicht. Allerdings pflegen Finanzämter Steuerforderungen ja auch zwangsweise zu vollstrecken. Das FA pfändet also entweder Rente oder Konto und dann fehlt Geld fürs Heim. Das müssen dann die Personen zuschießen die unterhaltspflichtig sind.


Das Alterseinkünftegesetz sieht eine Steuererklärung des Steuerbürgers vor. Ohne geht also nicht! Die Kosten für die Heimunterbringung können geltend gemacht werden.

Ohne einem Steuerbescheid dann vorgreifen zu wollen, wahrscheinlich ist, dass keine Steuer gefordert wird und für die kommenden Jahre, solange die Heimunterbringung besteht, vom Finanzamt auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichtet wird.