Einkommenssteuer Hausfrau

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Damit wir uns der Sache mal ganz vorsichtig nähern:

Hausfrau ist ein weiter Begriff und wenn ich da von "gelegentlicher" Vermietung lese liegt mir die Frage geradezu auf der Zunge, ob es sich da ev. um Stunden handelt. Da könnten sich dann eventuell noch weitere steuerliche Fragen ergeben. Außerdem kann auch die sparsamste Hausfrau nicht von 3600,--€ leben. Welche anderen Einkünfte gibt es denn da? Und, welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Eigentumswohnung?

Das alles sind Fragen die zunächst geklärt werden müssen bevor man dazu etwas sagen kann.

ob es sich da ev. um Stunden handelt.

Steuerrecht ist wertneutral. Für die Frage der Steuerpflicht ist die Kenntnis über die Dauer der Vermietung unerheblich.

Lediglich bei der Umsatzsteuer spielt das eine Rolle, da § 4 Nr. 12 Bu. a) UStG sich nicht auf kurzfristige Vermietungen erstreckt.

Nachdem die Fragestellerin jedoch wissen wollte, ob sie einkommensteuerpflichtig ist, kann die umsatzsteuerliche Behandlung dahinstehen.

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Für meine Wohnung zahle ich monatlich 169. Euro Hausgeld, Strom 25. Euro mtl.. Das zahle ich von meinen Mieteinnahmen und von meinen Ersparnissen. Meine Wohnung vermiete ich 3 mal im Jahr wenn ich verreist bin das sind jedesmal 6 bis 8 Wochen.

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@Petunia007

Das sind 18 bis 24 Wochen Ferien pro Jahr. Mehr als ich in 12 Jahren habe.

Ich glaube, ich lasse mich auch auf Hausfrau umschulen.

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@EnnoBecker

ich habe, Hausfrau mitgerechnet, drei Jobs. Da kommen beim Lesen schon Fragen auf....... Ich habe 24 Tage / Jahr Urlaub. Es gibt sie also doch, die Lebenskünstler ! K.

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