Einkommen aus selbständiger Arbeit für finnische Universität - wie versteuern?
Ich mache dieses Jahr die Steuererklärung zum ersten Mal seit Urzeiten ohne Steuerberater - und dies hier ist die einzige unklare Sache:
Ich habe (ohne Deutschland zu verlassen) für eine finnische Universität ein Gutachten verfasst und dafür eine Entschädigung von 450€ erhalten, die auf mein deutsches Konto überwiesen wurde. Außerdem habe ich ein "Certificate of final tax in Finland / Remuneration for work" zugeschickt bekommen, in dem die finnische Uni die 450€ als "Taxable income" ausweist, das als "income from independent services" deklariert ist. Wenn ich richtig informiert bin, sind die ersten 510€ (oder so) in Finnland nicht zu versteuern - mir wurden also keine lokale Steuern (bzw. Quellensteuer) abgezogen.
Gilt der Betrag nun als als in Finnland "versteuert" und ist daher in Deutschland unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Besteuerung freigestellt - oder muss ich die 450€ als Einkommen aus selbständiger Arbeit in Deutschland angeben und versteuern?
Ich habe mir das DBA mit Finnland angeschaut, bin aber zu sehr Laie, um das wirklich zu verstehen... Über Hinweise würde ich mich freuen - Danke!
1 Antwort
Wenn Du Deine Kosten abziehst, werden aus den 450,- Euro einnahmen bestimmt nur noch 410,- Euro übrig bleiben und die sind steuerfrei in Deutschland.
Also, wenn Du keine Kosten hast, wärst Du die erst Person, in meine knapp 49 Jahren Steuerrecht, die keine Kosten hatte.
wie kannst Du einen auftrag für eine finnische Universität ohne Internet, ohne Telefon, ohne Computer erledigen. Ich erhoffe mir völlig neue Perspekktiven.
Außerdem:
Außerdem gibt es noch andere Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Das stand nicht im Sachverhalt, dann kann man es auch nicht berücksichtigen.
Natürlich habe ich Kosten - aber sowas wie Internet/Telefon gebe ich ja schon unter den Werbungskosten für meine reguläre, nichtselbstständige Arbeit an. Und der Computer wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt (und darf auch für solche Zwecke verwendet werden).
Aber meine eigentliche Frage war ja, ob ich die Entschädigung als Einkommen versteuern muss - und dies scheint ja definitiv der Fall zu sein. Inzwischen habe ich auch den Begriff "Härteausgleich" entdeckt und der dürfte bei mi Anwendung finden. Unter 820€ bleibe ich...
Danke für die Antwort - aber welche Kosten sollte ich abziehen? Außerdem gibt es noch andere Einkünfte aus selbständiger Arbeit - da liege ich insgesamt definitiv über 410,- Euro, auch wenn ich irgendwo noch Kosten finde, die ich abziehen könnte.