Einkauf bei Privatperson im nicht-EU-Ausland als Betriebsausgabe?
Ist es möglich Käufe bei Privatpersonen, die ihren Sitz nicht in Deutschland oder der EU haben als Betriebsausgaben zu verbuchen? Das Gekaufte würde gewinnbringend weiterverkauft werden. Oder wirft das früher oder später Fragen beim Finanzamt auf, vor allem wenn es häufiger auftritt? Falls kein Problem: Was für Belege werden benötigt?
3 Antworten
Natürlich ist das möglich. Idealerweise hast Du Quittungen von den Verkäufern.
Du kannst einkaufen bei wem Du magst. Aber die Adresse sollte doch auf der Quittung stehen. Und um welche Ware es konkret ging.
Solltest Du keine Quittung bekommen dann müsstest Du Eigenbelege anfertigen.
Wenn mir die Adresse des Verkäufers nicht bekannt ist, lediglich der Name, kann ich dennoch einen Eigenbeleg erstellen oder genügt das dann nicht?
Das stimmt vielleicht. Aber nochmal zur Verständigung: Der Ausdruck bzw. Auszug der PayPal-Transaktion reicht hier nicht aus, auch wenn er sowohl Name und Anschrift als auch Beschreibung des Gekauften (über Kommentarfunktion möglich) enthalten würde?
Wie heißt es so schön, das kommt darauf an. Bei Kleinbetragsrechnungen muss der Empfänger nicht drauf stehen (bis 250 €) sonst schon. Aber was fehlt ist ein Hinweis, dass keine Mehrwertsteuer erhoben wurde - und auch was eingekauft wurde (Menge und Art).
Hier finde ich es schön erklärt, was Mindestanforderungen an Rechnungen sind. Ich hoffe, das hilft Dir weiter? Wenn Deine privaten Lieferanten das nicht ausstellen können, würde ich zumindest Eigenbelege dazu anfertigen, aus denen die fehlenden Angaben hervorgehen.
Gut, die Anforderungen an Rechnungen sind mir in etwa bekannt. Aber das alles trifft auch auf Belege zu die mir eine Privatperson ausstellt? Und dieser Beleg muss auch die Angabe enthalten, dass keine Umsatzsteuer erhoben wurde?
Ich habe grundsätzlich kein Problem damit die nötigen Informationen von den Verkäufern einzuholen (Name, Anschrift) und Eigenbelege anzufertigen, das wäre mir sogar lieber als einen "nicht-gewerbetreibenden" um das Ausstellen eines solchen Belegs zu bitten. Meine Befürchtung ist nur, dass dem Finanzamt das vielleicht nicht genügt bzw. es merkwürdig wirkt wenn ich am Ende des Jahres zig Eigenbelege habe mit privaten Verkäufern aus beispielsweise Osteuropa oder Asien, oder kann ich diese durch Auszüge der Zahlungen (PayPal und Co.) untermauern?
Dass es Privatpersonen aus einem Drittland sind stellt kein Problem dar. Aber eine PayPal-Transkation als Quittung kann schwierig werden. Hast Du evtl. Mails oder anderen Schriftverkehr aus dem hervorgeht, was, wieviel Du von wem wann gekauft hast? Sonst mach zumindest Eigenbelege dafür.
Ich habe mir jetzt eine Quittung anfertigen lassen von der Person. Aber wie sieht es mit PayPal-Rechnungen aus als Beleg? Eine PayPal-Rechnung ist im Grunde genommen genauso aufgebaut wie eine normale Rechnung und kann via PayPal beglichen werden sowie auch als PDF heruntergeladen werden. Hier ein Beispiel: https://www.paypal-community.com/t5/image/serverpage/image-id/22467i73DC368EAF2EAA9F/image-size/large?v=1.0&px=999
Nur ist hier nicht per default die Anschrift des Empfängers (also meine) zu finden, deshalb die zusätzliche Frage: muss ein gültiger Beleg auch meine Anschrift enthalten oder nur die des Verkäufers?
Würde eine PayPal-Transaktion beispielsweise als Quittung genügen? Und stellt es ein Problem dar, dass es Privatpersonen aus einem Drittland sind?