Einigungsvergleich mit der Anwaltskanzlei?
Hallo allerseits,
folgendes ist mir vergangene Woche passiert,
Ich hatte einen Kontopfändung in Höhe von 1000 Euro auf meinem Konto, soweit so gut es war rechtens ich war auch selbst Schuld dran…
Der Gläubiger bzw. Anwaltskanzlei Kbp hat mir einen Einigungsvertrag zugesendet wo dein Stand wenn Sie bis zum 10.01. 80 Prozent des Betrages überweisen (800 Euro) verzichten wir auf den Restbetrag und somit ist die Akte auch erledigt. Ich musste jedoch zum 03.01. den kompletten Betrag freigeben weil bei meiner Hausbank die Pfändungsabteilung meinte das 1000 Euro zur Pfändung stehen und wenn wir nur 800 überweisen kriegen wir die Entsperrung des Kontos nicht hin nun ja, da ich Miete etc. Zahlen musste und kein Bock drauf hatte mehrere Tage auf Beschriftung warten (letzte Woche Donnerstag war übrigens Bawü Feiertag) habe ich im Gottes Namen den kompletten Betrag überweisen lassen und darauf Vertraut dass der Restbetrag mir zurücküberwiesen wird.
Pustekuchen heute habe ich mir von der Abwaltskanzlei mir anhören können dass das so nicht Funktioniert und die den Restbetrag nicht überweisen werden.
Jetzt die Frage dürfen die das rechtlich gesehen? Wir hatten ja schließlich einen Einigungsvertrag! Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Wäre für jeden Tipp und Belehrung hilfreich danke im Voraus
3 Antworten

Schwierig. Du müsstest argumentieren, die Überweisung wäre ein Irrtum gewesen (§ 119 / § 120 BGB), auf Anwendung des Einigungsvertrages bestehen und den überzahlten Betrag über § 812 BGB zurückfordern.
Ich würde das möglicherweise machen, ein bisschen mit denen herum diskutieren und denen vielleicht sogar einen Mahnbescheid schicken (und sei es nur, um die ein bisschen zu ärgern), aber einen Rechtsanwalt würde ich dafür wohl nicht beauftragen.

Du hättest dein Konto in ein P Konto umwandeln sollen, die 800 bezahlen, die Kanzlei hätte mittgeteilt dass die Pfändung erledigt ist und du hättest es wieder in ein normales Konto umwandeln lassen können. Da du nun voll bezahlt hast, hast du auch keinen Anspruch auf Erstattung.

Da wirst Du vermutlich KEINE Chance haben!
Die haben angeboten: zahle 800 Euro und gut ist.
Du hast durch Deine Überweisung ein neues Angebot gemacht: ich zahle 1000 Euro und gut ist.
Das haben die (logischerweise) angenommen.