Einer aus meiner Klasse hat das Waschbecken im Klassenzimmer angezündet?

3 Antworten

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Was drohen ihm für Konsequenzen/Strafen?

Irgendwas zwischen ganz viel und gar nichts. Schulverweis vermutlich noch nicht, die Androhung desselben wäre aber durchaus vorstellbar.

Bei uns ist damals tatsächlich gar nichts passiert, trotz Brandflecken im Teppichboden.

Mit 14 ist er strafmündig. Sachbeschädigung und versuchte Brandstiftung kommen auf ihn zu. Man kann nur hoffen, das er verurteilt wird. Wenn die Schule abgebrannt wäre, stünde ein Millionen-Schaden im Raum.

Sachbeschädigung und versuchte Brandstiftung kommen auf ihn zu.

Sachbeschädigung (§ 303 StGB) setzt einen tatsächlichen (vorsätzlich verursachten) Schaden an fremdem Eigentum voraus. Ob ein solcher hier entstanden ist, ist fraglich: Der vom FS geschilderte Sachverhalt dürfte am Waschbecken im Regelfall außer ein paar abwischbare Rußflecken keine Spuren hinterlassen haben.

Eine Brandstiftung (§ 306 StGB) kommt hier auch nicht wirklich in Betracht, das Waschbecken kann weder selbst gebrannt haben noch wurde es durch das Feuer "ganz oder teilweise zerstört".

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@hildefeuer

Was glaubst Du wäre passiert, wenn die Sprinkleranlage ausgelöst hätte?

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@hildefeuer

Ok, hab eher an Keramik gedacht. Kunststoff ist natürlich noch mal was anderes. Ist mangels Sachvortrag des FS dazu aktuell Spekulation.

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@hildefeuer

Dann wäre es nass geworden. Sofern sie tatsächlich ausgelöst hätte (was ich angesichts des Sachverhalts eher bezweifeln würde).

Hier wäre dann ggf. ein zivilrechtlicher Schadensersatz entstanden, eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung wäre grundsätzlich denkbar, wenn nachzuweisen ist, dass die Täter diese Folge mindestens wissentlich in Kauf genommen haben (was ich nicht nur hinsichtlich der Nachweisfrage, sondern auch faktisch bezweifele, so weit wird in der Regel nicht gedacht).

Übrigens ist mir keine staatliche Schule bekannt, die sich eine Sprinkleranlage in normalen Klassenzimmern leistet.

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@Answer123

Das Klassenzimmer ist in einem einzelnen Schulgebäude welches nur 8 Klassenzimmer umfasst und vom großen Hauptschulhaus getrennt ist. Das Gebäude soll seit 1980 abgerissen werden und sowas wie eine Sprinkleranlage gibt es nicht. Unser Klassenzimmer hat nicht einmal zuverlässig auf allen 4 (!) Steckdosen Strom. Das Waschbecken ist aus Keramik.

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@derjochen123

Dann sehe ich straf- und zivilrechtlich hier nichts. Ordnungsmaßnahmen der Schule sind allerdings trotzdem möglich.

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Was drohen ihm für Konsequenzen/Strafen? Bekommt er einen Schulverweis?

Darüber wird eine Klassenkonferenz befinden - u.A. abhängig davon, ob durch diese Aktion auch Sachschaden entstanden ist.

Ein Sachschaden ist nicht entstanden.

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