Eine Witwenrente für zwei Frauen?
Ich habe jetzt gelesen, dass man die Witwenrente unter Umständen mit der geschiedenen Ehefrau teilen muss? Wie ist dass den möglich? Ich habe immer gedacht, bei der Scheidung werden schon durch den Versorgungsausgleich die Rentenansprüche geklärt und aufgeteilt. Wieso muss dann noch die Rente geteilt werden?
2 Antworten

Es gibt diese Konstellation, wenn die Scheidung bis 6/77 durchgeführt wurde.
Ab 7/77 regelt der Versorgungsausgleich die Scheidungsfolgen.
Geschiedene Ehegatten,
deren Ehe vor dem 01.07.1977 in den alten Bundesländern geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde,
die nicht wieder geheiratet haben und
die im letzten Jahr vor dem Tod des geschiedenen Ehegatten (Versicherter) Unterhalt von diesem erhalten haben oder vor dessen Tod zuletzt immerhin einen Anspruch hierauf hatten,
haben einen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente, wenn der verstorbene Versicherte
die allgemeine Wartezeit erfüllt hat und
nach dem 30. April 1942 gestorben ist.
Der Anspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Unterhaltsansprüche entstehen. Ein einmaliges Wiederaufleben der Rente ist möglich.
Wurde die Ehe nach dem damaligen DDR-Recht geschieden, gibt es diesen Rentenanspruch nicht. Dafür kann der überlebende geschiedene Ehegatte u.U. eine Erziehungsrente beziehen.
http://www.rententips.de/rententips/lexikon/index.php?index=1619

Das höre ich auch zum erstem Mal. ich bin auch der Ansicht (und durch eigene Erfahrung), dass die Ansprüche gleich umgebucht werden.
Das da später was laufen soll ist mit unklar.
Könnte das etwas sein aus bereichen die ggf. nciht umgebucht werden können, wie evtl. Pensionszusagen von AG?
Mal sehen was die Rentenspezialisten so wissen.