Eine Laube GL64/1, 1974 errichtet in einer Kleingartenanlage, was ist die im Jahr 2015 noch wert? Wegen Erbstreit soll Wert ermittelt werden?

1 Antwort

Diese Frage läßt sich nicht per Ferndiagnose beantworten. Da müßte sich eine fachkundige Person das gute Stück selber anschauen.

Man sollte sich keine große Hoffnung auf einen Wert machen.

Der Kaufpreis dieser Lauben war sehr gering:

https://www.gutachter-wagner.de/ddr-gartenlaube-typ-gl64/

Bei diesem Alter wird der Wert gegen 0 Euro tendieren.

Allerdings geht es in diesen Fällen ja wohl nicht nur um den Wert der Laube. Der Zustand der Parzelle insgesamt ist zu bewerten. In manchen Gegenden sind Kleingärten so begehrt, daß man sogar vom Pachtnachfolger eine Abstandszahlung heraushandeln kann. In anderen Gegenden hingegen interessieren sich so wenige für Kleingärten, daß der Wert der Parzelle negativ sein kann, weil nämlich die Abrißkosten höher sind als der Wert von Aufbauten und Bepflanzung.

Frag bei dem Kleingartenverein an. Die werden Dir sicher konkrete Zahlen nennen können.

Ich finde hierzu auch mehrere "Richtlinien", z.B.

http://docplayer.org/68034901-Richtlinie-fuer-die-wertermittlung-in-kleingaerten-beim-paechterwechsel.html

Hier wird die GL 64/1 auch explizit erwähnt und mit 2,5 % jährlich abgeschrieben, sodaß sie nach 40 Jahren nichts mehr wert wäre und ggf. die Abrißkosten veranschlagt werden müßten. Auch die Bepflanzung wird bewertet.

Offenbar gibt es für jedes Bundesland solche Richtlinien.

2,5

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@Andri123

Guter Link. Bestätigt zum Glück meine ohne Richtlinienkenntnis gewonnene Einschätzung.

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