Eine GmbH als haftender Komplementär in mehreren Kommanditgesellschaften (Gmbh & Co. KG)?
Kann man eine GmbH als Komplementär in mehreren Kommanditgesellschaften (Rechtsform GmbH & Co. KG) einsetzen? Die Kommanditisten in den KG's wären jeweils unterschiedlich. Damit wäre der Gründungsaufwand reduziert, da für einen neue GmbH & Co. KG nur eine neue KG angemeldet werden müsste.
1 Antwort
Natürlich.
Eine GmbH ist ja auch nur eine Person. Andere Personen können doch auch Beteiligungen an mehreren Gesellschaften haben, warum also nicht eine GmbH?
Was sind das denn für KGs? Sollen die vermögensverwaltend sein?
Nein, die zwei KG's haben einen unterschiedlichen Geschäftszweck bzw. sind in unterschiedlichen Bereichen tätig.